Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
12/2019: Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
Einführung einer Mindestausbildungsvergütung
Inkrafttreten: 01.01.2020
Wesentlicher Inhalt:
- Einführung einer Mindestvergütung für Azubis sowohl in der betrieblichen als auch in der außerbetrieblichen Ausbildung.
- Die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr beträgt monatlich 515 Euro. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro.
- Im weiteren Verlauf der Ausbildung steigt die Mindestvergütung: um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.
08/2019: Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Erleichterung der Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten
Gesetzentwurf vom 13.03.2019 (Bundestagsdrucksache 19/8285)
Bundestagsanhörung am 03.06.2019: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden
Inkrafttreten 01.03.2020
Wesentliche Inhalte:
- Ein einheitlicher Fachkräfte-Begriff: Fachkräfte sind nicht nur Personen mit Hochschulabschluss sondern auch solche mit einer qualifizierten Berufsausbildung
- Bei Fachkräften mit Arbeitsvertrag und in Deutschland anerkannter Qualifikation entfällt die Vorrangprüfung
- Für Fachkräfte mit beruflicher Bildung entfällt die Begrenzung auf Engpassberufe
- Die Einreise von Fachkräften mit Berufsausbildung zur Arbeitsplatzsuche ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Deutschkenntnisse und Lebendunterhaltssicherung)
- Die Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen sollen anwenderfreundlicher werden, die Möglichkeiten für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland werden verbessert
07/2019: Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Stärkung und neue Kompetenzen des Zolls
Inkrafttreten 12.07.2019
Wesentliche Inhalte:
Stärkung des Zolls, um gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirksamer vorgehen zu können. Einstellung von mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neue Kompetenzen des Zolls bei
- unberechtigtem Sozialleistungsbezug,
- Scheinarbeit oder vorgetäuschter selbstständiger Beschäftigung,
- der Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch,
- Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen,
- Arbeitsausbeutung und damit verbundenem Menschenhandel,
- Anbieten von Schwarzarbeit (Print und Online-Plattformen),
- der missbräuchlichen Bereitstellung von Unterkünften zum Beispiel in "Schrottimmobilien".
07/2019: Gesetz zur Anpassung der Berufausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
Angleichung des Ausbildungsgeldes ans BAföG
Referentenentwurf vom 05.02.2019
Bundestagsanhörung am 14.02.2019: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden
Inkrafttreten 01.08.2019
Wesentliche Inhalte:
Angleichung des Ausbildungsgeldes an das BAföG
- Reduzierung der Bedarfssätze
- Anhebung der Bedarssätze und Freibeträge parallel zum 26. BAföG-Änderungsgesetz
- Verzicht auf Unterscheidung nach Alter und Familienstand der Auszubildenden
Erhöhung des Grundbetrags des Arbeitsentgelt in Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Erhöhung nach einem Stufenmodell, um finanzielle Überforderung von Werkstätten zu vermeiden
- Entschließungsantrag (Bundestags-Drucksache 19/10715) fordert zur Prüfung der Entwicklung eines zukunftsfähigen Entgeltsystems auf