Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
#/2026 Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Referentenentwurf vom 16.10.2025
Referentenentwurf vom 10.11.2025
Gesetzentwurf vom 19.12.2025 (Bundesratsdrucksache 764/25)
Gesetzentwurf vom 12.01.2025 (Bundestagsdrucksache 21/3541)
Empfehlung der Ausschüsse an den Bundesrat vom 19.01.2026 (Bundesratsdrucksache 764/1/25)
Stellungnahmen von Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am 23.02.2026
Inhalte:
- Einfordern der bedarfsdeckenden Erwerbsarbeit, insbesondere bei alleinstehenden Leistungsberechtigten
- Verstärkung des Vorrangs von Vermittlung
- Frühzeitige Aktivierung von Erziehenden (ab Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes)
- Weiterentwicklung des Kooperatoinsplans durch ein persönliches Angebots der Beratung, Unterstützung und Vermittlung
- Erleichterung des Zugangs zur Beschäftigungsförderung (“Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden“ nach § 16e SGB II e, Einbeziehung der Geförderten in den Schutz der Arbeitslosenversicherung)
- Stärkung der Bedeutung von Gesundheitsaspekten
- Gesetzliche Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers
- Stärkung der Verbindlichkeit: Unmittelbare Verpflichtung zur Mitwirkung durch Verwaltungsakt, wenn Leistungsbeziehende eine Einladung zu einem Gespräch ohne wichtigen Grund nicht wahrnehmen
- Stärkung der Mitwirkungspflichten im SGB II: Erhöhung und Vereinheitlichung von Minderungshöhe und -dauern. Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung wird wirkungsvoller und praxistauglicher ausgestaltet. Schaffung einer wirksamen Regelung für den Umgang mit sogenannten Terminverweigerern. Stärkung von Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Abschaffung der Karenzzeit Vermögen und Staffelung des Schonvermögens nach Altersstufen
- Deckelung der Aufwendungen für Unterkunft auch in der Karenzzeit, Berücksichtigung der Mietpreisbremse
- Bekämpfung von Schwarzarbeit und Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns
- Arbeitgeber, die eine geringfügige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht oder nicht vollständig oder zum Schein sozialversicherungsrechtlich melden, haften für etwaige dadurch zu Unrecht bezogene Leistungen des Beschäftigten
- Stärkung der Mitwirkungspflichten bei der endgültigen Leistungsfestsetzung
- Einführung einer Digitalisierungsnorm
- Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
- Betreuung und Förderung junger Menschen im SGB III
#/2026 Leistungsrechtsanpassungsgesetz
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Geflüchtete aus der Ukraine, die nach 1. April 2025 eingereist sind
Referentenentwurf vom 08.08.2025
Gesetzentwurf vom 19.12.2025 (Bundesratsdrucksache 763/25)
Gesetzentwurf vom 12.01.2026 (Bundestagsdrucksache 21/3539)
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/4086)
Stellungnahmen von Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am 23.02.2026
Inhalt:
- Personen, die in Anwendung der sog. Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erstmals nach dem 31. März 2025 erhalten oder beantragt haben, werden - wie vor dem 1. Juni 2022 - dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zugeordnet, sofern sie bedürftig sind.


