Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
2026: Bundes-Tariftreuegesetz
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
Gewährleistung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen des Bundes
Referentenentwurf vom 24.07.2025
Stellungnahmen: Deutscher Gewerkschaftsbund (25.07.2025)
Gesetzentwurf vom 01.10.2025 (Bundestagsdrucksache 21/1941)
Bericht des Haushaltsausschusses mit Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf vom 25.02.2026
Bundestagsbeschluss vom 26.02.2026
Inhalte:
- Beseitigung der Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes durch Einschränkung des Verdrängungswettbewerbs über die Lohn- und Personalkosten.
- Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen.
- Das Tariftreuegesetz sieht Ausnahmen und Schwellenwerte vor, die den Kreis der Firmen reduzieren, die unter das Gesetz fallen. So soll das Gesetz erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und nicht für Lieferdienste und Aufträge der Bundeswehr gelten.
- Nicht-tarifgebundene Unternehmen können sich über ein Zertifizierungsverfahren bescheinigen lassen, dass sie die nötigen tariflichen Bedingungen erfüllen. Entsprechende Unterlagen können über die Rentenversicherung eingereicht werden.
Das Verfahren zu diesem Gesetz ist bereits im Jahr 2024 von der vormaligen Bundesregierung angestoßen worden.


