Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Kernindikatoren des Altersübergangs-Monitors

Der Wechsel von Erwerbstätigkeit in Rente ist in den seltestens Fällen ein bestimmter Zeitpunkt oder ein einziges Ereignis. Vielmehr untergliedert sich der Altersübergang beim genauen Hinsehen in eine Vielzahl von Veränderungen und Neustrukturierungen, die stets im Kontext sowohl arbeitsmarkt- als auch rentenpolitischer Reformen und Regelungen gesehen werden müssen. Um den Übergang von Erwerbstätigkeit in Rente gesamtgesellschaftlich zu untersuchen, sind Kernindikatoren zu drei Themen zentral:


1. Erwerbstätigkeit im Alter

Die Erwerbstätigenquote bildet die Erwerbsbeteiligung der älteren Beschäftigten ab. Sie setzt die Zahl der Erwerbstätigen ins Verhältnis zur Bevölkerung. Als erwerbstätig gelten dabei - dem ILO-Konzept folgend - alle Personen, die mindestens eine Stunde in der Woche einer bezahlten beruflichen Tätigkeit nachgehen. Um einen realistischen Eindruck von der Integration der Älteren in den Arbeitsmarkt zu erhalten, sind verschiedene Blickwinkel wichtig.

Die Erwerbstätigenquote nach Altersgruppen weist den Stand und die Entwicklung der Erwerbstätigkeit für die Altersgruppe der älteren Erwerbstätigen von 55-65 Jahre aus. Dabei zeigt sich eine in den letzten Jahren dynamisch steigende Erwerbsbeteiligung dieser Altersgruppe. Bei einer weiteren Differenzierung der Erwerbstätigenquoten Älterer nach Altersjahren bzw. nach Altersjahren und Geschlecht zeigt sich jedoch, dass die Betrachtung der Gesamtgruppe einzelne Entwicklungen verdeckt und es weiterhin große Unterschiede nach Lebensjahren gibt. So sind viele der 55-Jährigen erwerbstätig, in den höheren Lebensjahren sinkt die Erwerbsbeteiligung jedoch mit jedem Jahr. Unter den 64-Jährigen gehen nur noch wenige einer Erwerbstätigkeit nach.

Aus diesem Grund wechselt auch nur knapp die Hälfte der Neurentner*innen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die Rente. Der Status vor dem Rentenbezug ist vielmehr durch ein Nebeneinander von unterschiedlichen Übergangspfaden geprägt.


2. Arbeitslosigkeit im Alter

Die Arbeitslosenquote älterer Personen bietet Hinweise auf das Ausmaß von Arbeitslosigkeit ab dem 55. Lebensjahr bis zum Renteneintrittsalter. Die Arbeitslosenquote ist hier definiert als Zahl aller als arbeitslos Gemeldeten als Anteil an allen zivilen Erwerbspersonen. Letztere umfassen alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (inklusive Auszubildenden), geringfügig Beschäftigte, Personen in Arbeitsgelegenheiten und Personen im Beamtenverhältnis (exklusive Soldaten), Selbstständige, Mithelfende Familienangehörige, sowie Arbeitslose. Zu beachten ist, dass sowohl das Ausmaß von Arbeitslosigkeit als auch die Definition, wer als arbeitslos einzustufen ist, stark von sozialrechtlichen Vorgaben geprägt ist und sich diese aufgrund der Entwicklung gesetzlicher oder administrativer Definitionen verändern können, ohne dass sich etwas an der Unterbeschäftigung ändert. Insbesondere zählen nach der rechtlichen Definition (§ 16 SGB III) jene Personen zu den Arbeitslosen, die bei der Bundesagentur für Arbeit als „arbeitslos“ gemeldet sind, die aufgrund von Lebensalter und Gesundheitszustand als erwerbsfähig eingestuft werden, den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zu Verfügung stehen und eine Arbeit aufnehmen können. Dabei steht eine geringfügige Erwerbstätigkeit einer Meldung zur Arbeitslosigkeit nicht entgegen.

Bei der Einschätzung von Arbeitslosigkeit werden verschiedene Differenzierungen wichtig. Zunächst wird bei der Beobachtung der Gruppe der älteren Arbeitslosen (55 bis unter 65 Jahre) deutlich, dass sich der Anteil der älteren Arbeitslosen an allen von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen zwischen 2005 und 2020 fast verdoppelt hat. Ältere sind also in der Population der Arbeitslosen überrepräsentiert. Ob nun ältere Personen tatsächlich überdurchschnittlich häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind, zeigen die Arbeitslosenquoten ausgewählter Personengruppen. Hier wird deutlich, dass es nur geringe Unterschiede zu den Arbeitslosenquoten anderer Gruppen wie den jüngeren Personen (15- bis unter 25-Jährige), Frauen oder Männern gibt. Arbeitslosenquoten unterscheiden sich eher nach Nationalität und Wohnort.


3. Zugangsalter in Altersrenten

Der Bezug einer Altersrente ist an das Erreichen einer Altersgrenze gekoppelt. Es gibt unterschiedliche Rentenarten mit jeweils eigenen Altersgrenzen und weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Zudem steigen die Regelaltersgrenze und weitere an diese gekoppelten Altersgrenzen für die Jahrgänge der zwischen 1947 und 1964 Geborenen. Das tatsächliche Durchschnittliche Zugangsalter in Altersrenten unterscheidet sich deshalb systematisch von der Regelaltersgrenze, steigt aber im Zeitverlauf immer weiter an. Zudem ist das durchschnittliche Zugangsalter von den Kohortenstärken der Jahrgänge im Rentenzugang beeinflusst.

Wichtig ist hierbei auch der versicherungsrechtliche Status vor Rentenbezug. Hier zeigt sich, dass ein direkter Übergang von Erwerbstätigkeit in die Altersrente keinesfalls die Regel darstellt und viele Renteneintritte nicht aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung heraus erfolgen. Dabei spielt vor allem der Wohnort eine Rolle: Der Anteil versicherungspflichtiger Beschäftigung vor Rentenbezug ist in den neuen Bundesländern sowohl bei Männern als auch bei Frauen höher, als in den alten Bundesländern. Dies geht insbesondere auf die höheren Anteile passiv Versicherter im Westen zurück. Hierzu zählen Personen, die als Selbstständige oder Beamt*innen anderweitig versichert sind, aber auch Personen, die vor der Rente nichterwerbstätig sind, sowie ausländische Arbeitnehmer*innen, die vor Erreichen der Altersgrenze aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen und ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in einen anderen Nationalstaat verlegen.

Die Zugänge von Altersrenten nach Rentenarten veranschaulichen, welche Rentenarten von Versicherten im Beobachtungszeitraum in Anspruch genommen werden. Dabei zeigt sich, dass der Anteil vorzeitig beziehbarer Altersrenten im Zeitverlauf geringer geworden ist, was zum Großteil auf die rentenrechtliche Veränderungen seit 1997 zurückzuführen ist.