Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Rentenversicherung/Alterssicherung

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck

Beschlussfassung


#/2024: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)

Erweiterung des Angebot privater Vorsorgeprodukte, Wechsel ermöglichen, Flexibilisierung der Auszahlungsphase, Schaffung einer Vergleichsplattform, Umgestaltung der Zulagenförderung

Referentenentwurf vom 23.09.2024

 


#/2024: Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Erweiterung des Sozialpartnermodells, Erweiterung der Förderung

Referentenentwurf vom 24.06.2024

Kabinettsbeschluss vom 18.09.2024

 


#/2024: Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz

Dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus bei 48%; Einführung eines Generationenkapitals; Weitere Regelungen zur Erhöhung der Transparenz und zur Stabilisierung der Finanzierung der GKV

Referentenentwurf vom 04.03.2024

Gesetzentwurf vom 21.06.2024

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung vom 21.08.2024

Inkrafttreten: 01.01.2024 (teilweise)

Inhalte:

  • Es wird eine Niveauschutzklausel eingerichtet, die das Rentenniveau bis Juli 2039 auf 48% absichert.
  • Die Einrichtung eines "Generationenkapitals" soll ab 2036 Beitragsentlastungen führen, indem Rendite aus Kapitalmarktanlagen in die Rentenkasse eingezahlt werden sollen. Zu diesem Zweck sollen der Stiftung insgesamt 200 Mrd. € bis zum Jahr 2036 zugeführt werden. Mit dem Generationenkapital soll die Beitragsbelastung bei 22,3% ab 2035 stabilisiert werden.
  • Das Generationenkapital soll von einer Stiftung verwaltet werden, die für diesen Zweck eingerichtet wird.
  • Fortschreibungsvorschriften für Zuschüsse des Bundes werden verändert, um die Zuschusszahlungen des Bundes zu vereinfachen.
  • Die Mindestrücklage der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben.
  • Die Beitragssatzuntergrenze von 18,6% bleibt bis mindestens 2036 bestehen.
  • Änderungen in den Berichtspflichten der Bundesregierung.

04/2024: Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der Gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte (Rentenwertbestimmungsverordnung 2023, RWBestV 2023)

Anpassung des aktuellen Rentenwertes

Verordnung vom 11.04.2024

Inkrafttreten: 01.07.2024

Inhalte:

  • Rentenanpassung zum 01.07.2024: Der aktuelle Rentenwert beträgt sowohl in den westdeutschen als auch ostdeutschen Bundesländern einheitlich 39,32 Euro.
  • Das Sicherungsniveau vor Steuern wird auf 48,15 Prozent festgesetzt.

05/2024: EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlunggesetz

Veränderung des Verfahrens bei der Zahlung des Zuschlags auf Erwerbsminderungrenten und Renten wegen Todes in zwei Stufen

Gesetzenentwurf vom 12.03.2024

Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 08.04.2024: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 30.05.2024

Inkrafttreten: 01.07.2024

Inhalte:

  • Durch das im Jahr 2022 beschlossene Gesetz zur Verbesserung von Leistungen von Erwerbsminderungsrentner*innen/Witwen-/Witwernrenten wurde eine Aufwertung von diesen Renten eingeführt, auch wenn sie sich schon im Rentenbestand befanden, also ihre Rente erstmalig zwischen 01.01.2001 bis zum 31.12.2018 bezogen haben. Vorgesehen war ein pauschaler Zuschlag zur Rente ab dem 1. Juli 2024.

  • Eine automatisierte Umsetzung des Zuschlag kann die Deutsche Rentenversicherung jedoch bis dahin nicht umsetzen. Das EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz sieht daher nun vor, dass die Auszahlung in zwei Stufen organisiert wird:

  1. In einer ersten Stufe ab Juli 2024 soll monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt werden. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten.
  2. In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.