Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Rentenversicherung/Alterssicherung

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck

Beschlussfassung


07/2015: Rentenanpassung (Rentenwertbestimmungs-Verordnung)

Neuer aktueller Rentenwert und Rentenanpassung

Inkrafttreten: 01.07.2015

Inhalt:

  • Alte Länder: Die Renten steigen um 2,1 %. Der aktuelle Rentenwert beträgt 29,21 Euro.

  • Neue Länder: Die Renten steigen um 2,5%. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt 27,05 Euro.


12/2015: Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie

Abbau von Mobilitätshindernissen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung (insbesondere Dauer der Anwartschaftszeit, bevor betriebliche Altersvorsorgebeiträge portabel werden) ergeben können.

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 18/6283 vom 08.10.2015)

Gesetz vom 21.12.2015

Inkrafttreten: 01.01.2018

 

Inhalt:

  • Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrentenanwartschaften sollen nach dem Gesetzentwurf bereits dann unverfallbar sein, wenn die Zusage 3 Jahre bestanden hat (bislang war die Frist 5 Jahre). Darüber hinaus wird das Lebensalter, zu dem man dabei frühestens den Arbeitgeber verlassen darf, ohne dass die Anwartschaft verfällt, vom 25. auf das 21. Lebensjahr abgesenkt. Auf diese Weise sollen junge Beschäftigte schneller und früher unverfallbare Betriebsrentenanwartschaften erwerben können. An die Neuregelung wird das Ziel geknüpft, dass die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge auch unter jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Zukunft zunimmt.
  • Betriebsrentenanwartschaften ausgeschiedener Arbeinehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht anders behandelt werden als die Anwartschaften von weiterhin bei diesem Arbeitgeber Angestellte. (Ehemalige) Beschäftigte müssen also nicht mehr befürchten, dass ein Arbeitgeberwechsel zu Benachteiligungen hinsichtlich ihrer betrieblichen Anwartschaften führt.
  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf deren Anfrage über die betriebliche Altersvorsorge informieren (Erwerben von Anwartschaften, Höhe der Betriebsrente, Auswirkungen eines Arbeitgeberwechsels, weitere Entwicklung der Anwartschaft nach Beendigung des Arbeitsvertrages). Die Abfindungs- und Auskunftsrechte werden also zugunsten der Beschäftigten erweitert.
  • Die Mobilitäts-Richtlinie der EU (2014/50/EU) muss spätestens bis zum 21. Mai 2018 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden (Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie). Um den Betriebsrentensystemen ausreichend Zeit für die erforderlichen Umstellungen einzuräumen und die Arbeitgeber finanziell möglichst wenig zu belasten, soll diese Frist weigehend ausgenutzt werden. Dementsprechend sieht der Gesetzentwurf das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2018 vor.