Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Rentenversicherung/Alterssicherung

Neuregelungen

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Beschlussfassung


03/2006: Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches SGB und anderer Gesetze - Artikel 2

Kürzung der Rentenversicherungbeiträge für ALGII-Empfänger

Gesetz vom 24.03.2006

Inkrafttreten: 01.01.2007 (Artikel 2)

 

Inhalte:

  • Die Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge von Empfängern des ALGII wird von monatlich 400 € auf 205 € abgesenkt.
  • Die Rentenversicherungspflicht für erwerbstätige ALG-II-Bezieher/Aufstocker wird abgeschafft.

 


06/2006: Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006

Keine Rentenanpassung zum 01. 07. 2006, keine neuen aktuellen Rentenwerte

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/794 vom 03.03.2006)

Gesetz vom 15.06.2006

Inkrafttreten: 23.06.2006

 

Inhalt:

  • Die Renten werden ab 07/2010 nicht erhöht (Nullanpassung). Damit bleibt es auch bei den aktuellen Rentenwerten der Vorperiode.

 


07/2006: Haushaltsbegleitgesetz 2006 - Artikel 11

Erhöhung der Arbeitgeber-Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte

Gesetz vom 29.06.2006

Inkrafttrenten: 01.07.2006

 

Inhalt (Artikel 11):

  • Der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte wird ab Juli 2006 von 25% auf 30% angehoben. Der Pauschalbeitrag gliedert sich auf: Rentenversicherung 15% statt bislang 12%, Krankenversicherung 13% statt 11%, Pauschalsteuer 2 %. 

 


12/2006: Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze - Artikel 1 und 5

Finanzierung Pensions-Sicherungsverein; Keine Auswirkung mehr der "Ein-Euro-Jobs" auf die Berechnung der Rentenanpassung

Gesetz vom 02.12.2006

Inkrafttreten 03.12.2006

 

Inhalt Artikel 1:

  • Finanzierung des Pensions- Sicherungs-Vereins aG (PSVaG): Umstellung des Finanzierungsverfahrens auf vollständige Kapitaldeckung zur Ausfinanzierung der Versorgungsanwartschaften aus künftigen Insolvenzen bereits im Jahr der Insolvenzeröffnung und Sicherstellung einer gerechten Umlage des bislang aufgelaufenen Schadensvolumens auf die Mitgliedsarbeitgeber.

Inhalt Artikel 5:

  • Korrektur der Erfassung von Zusatzjobs in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: Für die Anpassung der Renten nch den Maßgrößen der VGR gilt die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (bislang Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer). Dadurch beeinflussen die Arbeitsgelegenheiten nach dem SGBII (Ein-Euro-Jobs) die Anpassungsraten nicht.

 


12/2006: Beitragssatzgesetz 2007

Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung

Gesetz vom 21.12.2006

Inkrafttreten: 01.01.2007

 

Inhalt:

  • Ab 2007 wird der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung von 19,5% auf 19,9% erhöht.

 


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