Rentenversicherung/Alterssicherung
Neuregelungen
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Beschlussfassung
03/2006: Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches SGB und anderer Gesetze - Artikel 2
Kürzung der Rentenversicherungbeiträge für ALGII-Empfänger
Inkrafttreten: 01.01.2007 (Artikel 2)
Inhalte:
- Die Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge von Empfängern des ALGII wird von monatlich 400 € auf 205 € abgesenkt.
- Die Rentenversicherungspflicht für erwerbstätige ALG-II-Bezieher/Aufstocker wird abgeschafft.
06/2006: Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006
Keine Rentenanpassung zum 01. 07. 2006, keine neuen aktuellen Rentenwerte
Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 16/794 vom 03.03.2006)
Inkrafttreten: 23.06.2006
Inhalt:
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Die Renten werden ab 07/2010 nicht erhöht (Nullanpassung). Damit bleibt es auch bei den aktuellen Rentenwerten der Vorperiode.
07/2006: Haushaltsbegleitgesetz 2006 - Artikel 11
Erhöhung der Arbeitgeber-Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte
Inkrafttrenten: 01.07.2006
Inhalt (Artikel 11):
- Der Arbeitgeber-Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte wird ab Juli 2006 von 25% auf 30% angehoben. Der Pauschalbeitrag gliedert sich auf: Rentenversicherung 15% statt bislang 12%, Krankenversicherung 13% statt 11%, Pauschalsteuer 2 %.
12/2006: Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze - Artikel 1 und 5
Finanzierung Pensions-Sicherungsverein; Keine Auswirkung mehr der "Ein-Euro-Jobs" auf die Berechnung der Rentenanpassung
Inkrafttreten 03.12.2006
Inhalt Artikel 1:
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Finanzierung des Pensions- Sicherungs-Vereins aG (PSVaG): Umstellung des Finanzierungsverfahrens auf vollständige Kapitaldeckung zur Ausfinanzierung der Versorgungsanwartschaften aus künftigen Insolvenzen bereits im Jahr der Insolvenzeröffnung und Sicherstellung einer gerechten Umlage des bislang aufgelaufenen Schadensvolumens auf die Mitgliedsarbeitgeber.
Inhalt Artikel 5:
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Korrektur der Erfassung von Zusatzjobs in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung: Für die Anpassung der Renten nch den Maßgrößen der VGR gilt die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (bislang Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer). Dadurch beeinflussen die Arbeitsgelegenheiten nach dem SGBII (Ein-Euro-Jobs) die Anpassungsraten nicht.
12/2006: Beitragssatzgesetz 2007
Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung
Inkrafttreten: 01.01.2007
Inhalt:
- Ab 2007 wird der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung von 19,5% auf 19,9% erhöht.