Rentenversicherung/Alterssicherung
Neuregelungen
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Beschlussfassung
12/2019: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
Einführung eines Freibetrages bei der Verbeitragung von Betriebsrenten
Referentenentwurf vom 15.01.2019
Gesetzesentwurf vom 03.12.2019
Inkrafttreten: 01.01.2020
Wesentliche Inhalte:
- Auf Betriebsrenten werden bis zu 159,25 Euro keine Krankenkassenbeiträge mehr bezahlt Der Freibetrag wird jährlich der Lohnentwicklung angepasst.
- Die Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sollen 2020 in vollem Umfang, in den Folgejahren nur noch in Teilen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kompensiert werden. Von 2020 bis 2023 macht das etwa drei Milliarden Euro aus. Die Kompensationszahlungen werden jährlich weniger. 2021 sind im Gesetzentwurf noch 900 Millionen Euro eingeplant, 2022 sollen es nur noch 600 Millionen Euro sein, 2023 schließlich lediglich 300 Millionen Euro. Ab 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe selbst tragen.
- Die Mindestreserve des Gesundheitsfonds sinkt von derzeit 25 Prozent auf 20 Prozent der durchschnittlichen Ausgaben.
07/2019: Rentenanpassung (Rentenwertbestimmungs-Verordnung)
Neuer aktueller Rentenwert und Rentenanpassung
Inkrafttreten: 01.07.2019
Inhalt:
- Alte Länder: Die Renten steigen um 3,18%. Der aktuelle Rentenwert beträgt 33,05 Euro.
- Neue Länder: Die Renten steigen um 3,91%. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt 31,89 Euro.