Rentenversicherung/Alterssicherung
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck
Beschlussfassung
12/2023: Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (hier SGV VI)
Änderungen bei Renten wegen Erwerbsminderung, Unbergenzter Hinzuverdienst zu Erwerbsminderungsrente (für die Dauer von sechs Monaten)
Beschluss des Bundesrats vom 15.12.2023
Inkrafttreten: 01.01.2024
Inhalte:
- Bezieher*innen von Erwerbsminderungsrente können für einen Zeitraum von sechs Monaten ihre Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt erproben, ohne dabei ihren Rentenanspruch zu verlieren.
- Der zeitliche Umfang der Erwerbstätigkeit bzw. die Höhe des Hinzuverdienstes zur Erwerbsminderungsrente ist für die Dauer von 6 Monaten unbegrenzt und wirkt sich nicht auf die gezahlte Erwerbsminderungsrente aus.
04/2023: Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der Gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte (Rentenwertbestimmungsverordnung 2023, RWBestV 2023)
Anpassung des aktuellen Rentenwertes
Referentenentwurf vom 21.03.2023
Inkrafttreten: 01.07.2023
Inhalte:
- Rentenanpassung zum 01.07.2023: Der aktuelle Rentenwert beträgt sowohl in den westdeutschen als auch ostdeutschen Bundesländern einheitlich 37,60 Euro.
- Das Sicherungsniveau vor Steuern wird auf 48,15 Prozent festgesetzt.