Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Rentenversicherung/Alterssicherung

Neuregelungen

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Beschlussfassung


08/2005: Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches SGB - Artikel 1 und 2

Einmaliges Vorziehen des Fälligkeitstermins der Beitragszahlung

Bundestagsanhörung am 13.06.2004: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 03.08.2005

Inkrafttreten: 01.01.2006

 

Inhalte:

Artikel 1

  • Die Zahlung der Gesamtsozialversicherungbeiträge werden zum Montsende fällig (spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Beschäftigungsmonats).

Artikel 2

  • Durch dieses Vorziehen des Fälligkeitstermins der Beitragszahlung entsteht ein einmaliger positiver Finanzierungseffekt: Im Jahr 2006 gehen 13 Monatsbeiträge ein. Um durch diesen Vorgang eine erhöhte Rentenanpassung im Jahr 2007 zu vermeiden, wird die Rentenanpassungsformel für das Jahr 2007 verändert.

  • Der  aktuelle Rentenwert hat sich zum 7/2005 aufgrund der zu geringen Lohn- und  Gehaltssteigerungen nicht erhöht und liegt wie 2004/2005 bei 26,13 € in den alten  und 22,97 € in den neuen Bundesländern