Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Rentenversicherung/Alterssicherung

Neuregelungen

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Beschlussfassung


06/2010: Rentenanpassung 2010 (Rentenwertbestimmungs-Verordnung)

Keine Rentenanpassung zum 01.07.2010, keine neuen aktuellen Rentenwerte

Inkrafttreten: 01.07.2010

  • Die Renten werden ab 07/2010 nicht erhöht (Nullanpassung) - in Folge des Zusammenwirkens der sinkenden Verdienste der Beschäftigten im Vorjahr und der modifizierten Rentenanpassungsformel. Damit bleibt es auch bei den aktuellen Rentenwerten der Vorperiode.

 


12/2010: Haushaltsbegleitgesetz 2011 - Artikel 19

Streichung der Rentenversicherungsbeiträge von Bezieher von ALG II (Artikel 19)

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/3030 vom 27.09.2010) 

Bundestagsanhörung am 04.10.2010: Schriftliche Stellungnahme von Verbänden und Sachverständigen;

Damit im Zusammenhang: Bundestagsanhörung zu den Anträgen der Oppositionsfraktionen zum Themenbereich: Rentenbeiträge für Langzeitarbeislose/Absicherung von Langzeitarbeitslosen/Vermeidung von Altersarmut am 27.09.2010: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 09.12.2010

Inkrafttreten: 01.01.2011

 

Inhalt (Artikel 19):

  • Für Bezieher von Arbeitslosengeld II werden keine Rentenversicherungsbeiträge mehr gezahlt.

  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II werden zu Anrechnungszeiten ohne Wert. Bislang waren es Pflichtbeitragszeiten auf Basis eines fiktiven Verdienstes von monatlich 205 EUR (dem entsprach im Jahr 2010 nach einem Jahr ALG II-Bezug ein Rentenanspruchvon 2,09 Euro im Monat).

  • Durch den Bezug von ALG II (unbewertete Anrechnungszeiten) können keine Ansprüche mehr auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen erworben werden. Allerdings mindern die bislang gering bewerteten Pflichtversicherungzeiten den Wert einer Zurechnungszeit bei der Berechnung einer Rente wegen Erwerbsminderung auch nicht mehr.

  • Bereits erworbene Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen bleiben erhalten.