Höhe und Bezug von Sozialleistungen wurden auch im vergangenen Wahlkampf (mal wieder) benutzt, um zu polarisieren: Mehr Härte würde die Zahl der Bürgergeldempfänger sicher reduzieren. Dabei wurde häufig unterschlagen, dass es auch im jetzigen Bürgergeld diverse Sanktionierungsvorschriften gibt - zum Beispiel bei Meldeversäumnissen, bei Verweigerung von Arbeits- oder Ausbildungsangeboten oder mangelnder Mitwirkung.
Aber die Mitwirkung im Bürgergeld funktioniert, denn auch im Jahr 2024 wurde gegenüber weniger als 1% aller Berechtigten im SGB II eine Leistungskürzung ausgesprochen. Mehr Menschen in Arbeit zu bringen wird also weiterhin vor allem durch wirksame Vermittlung und Qualifizierung oder auch mehr effektive Kontrollen gegen Schwarzarbeit erreicht werden - auch diese Themen sind im neuen Koalitionsvertrag genannt.
Neu eingestellt auf Sozialpolitik aktuell:
Frühjahrsgutachten (SVR)
Die Grundsicherung nach der Bürgergeld-Reform - erste Antworten (IAB)
Zentrale Befunde zu aktuellen Arbeitsmarkt-Themen 2025 (IAB)
IMK Inflationsmonitor April 2025
Gutachten zu den Wirkungen des Risikostrukturausgleichs (Wiss. Beirat)
Zeitrechte von Beschäftigten (IAQ)
Karenzzeit bei Vermögen im Bürgergeld (IAB)
Erwartungen i.d. Bürgergeldbonus nicht erfüllt (IAB)
Deutsche Treibhausgasemissionen 2024ff (Expertenrat)
Verbreitete Angst vor Kürzung des Existenzminimums (IAB)
Vermögenssteuer? Geht! (WSI)
Demografischer Wandel: Ausländische Beschäftigte spielen wichtige Rolle (IAB)
Kontroversen
