Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Der gesetzliche Mindestlohn wurde vor zehn Jahren als Mindestschutz für Arbeitnehmer*innen und zur Absicherung von fairen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen eingeführt.
Um Armut trotz Arbeit zu verhindern, ist ein ausreichendes Niveau des Mindestlohns notwendig. Dafür sieht die europäische Mindestlohnrichtlinie vor, dass der Mindestlohn nicht weniger als 60% des mittleren Lohns betragen soll. Dieses Kriterium ist beim vorliegenden Votum offensichtlich nicht beachtet worden. Daher erfüllt der für die kommenden zwei Jahre angesetzte gesetzliche Mindestlohn seine Funktionen nur in begrenztem Maße, wie wir in unserer Analyse der Entwicklung seit 2015 zeigen.

 

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