Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
10/2024: Regelbedarfsstufen-Fortschreibung
Erhöhung der Regelbedarfe 2025
Referentenentwurf vom 04.09.2024
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes
Inkrafttreten: 01.01.2025
Inhalt:
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Die Veränderungsrate für die Basisfortschreibung beträgt 4,60%, die Veränderungsrate für die ergänzende Fortschreibung 0,7%. Die Regelbedarfsstufen nach §8 Absatz 1 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes werden entsprechend fortgeschrieben. Daraus ergeben sich Eurobeträge der Regelbedarfsstufen, die niedriger sind als die für das Jahr 2024 bestimmten Eurobeträge. Daher werden die Regelbedarfe nicht angepasst sondern verbleiben bei den Werten für das Jahr 2024
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siehe Tabelle III.16
Regelbedarfsstufe 1 | Regelbedarfsstufe 2 | Regelbedarfsstufe 3 | Regelbedarfsstufe 4 | Regelbedarfsstufe 5 | Regelbedarfsstufe 6 |
563€ | 506€ | 451€ | 471€ | 390€ | 357€ |
03/2024: Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Befristete Einführung eines hunderprozentigen Leistungsentzugs bei Weigerung einer Arbeitsaufnahme im SGB II-Bezug, Abschaffung des Bürgergeldbonus
Inkrafttreten: 28.03.2024
Inhalte:
- Der Bürgergeldbonus (§16j SGB II), wonach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei der Teilnahme an bestimmten Maßnahahmen der beruflichen Weiterbildung (für die kein Weiterbildungsgeld gezahlt wird), berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen in der Vorphase der Assistierten Ausbildung sowie Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen ein Bouns in Höhe von 75€ je Monat der Teilnahme gezahlt wurde, wird abgeschafft.
- Weigern sich erwerbsfähige Leistungsberechtigte, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, und waren sie innerhalb eines Jahres davor bereits mit einer Leistungsminderung belegt, wird der Regelbedarfsanspruch um 100% gekürzt. Es wird somit kein Regelbedarf ausgezahlt. Die Minderung wird aufgehoben, wenn die Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich ist, jedoch spätestens nach zwei Monaten. Diese Regelung läuft automatisch am 27.03.2026 ab.