Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
10/2012: Regelbedarfsstufen-Fortschreibung 2013 (Verordnung)
Erhöhung der Regelbedarfe 2013
Inkrafttreten: 01.01.2013
Inhalt:
- Die Regelbedarfe werden nach Maßgabe des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (auf der Grundlage eines Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung) für das Jahr 2013 um 2,26 % erhöht.
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> siehe Tabelle III.16
Regelbedarfs- stufe 1 |
Regelbedarfs- stufe 2 |
Regelbedarfs- stufe 3 |
Regelbedarfs- stufe 4 |
Regelbedarfs- stufe 5 |
Regelbedarfs- stufe 6 |
382,00 € | 345,00 € | 306,00 € | 289,00 € | 255,00 € | 224,00 € |
01/2012: Zweiter Schritt zur Umsetzung der Jobcenter-Reform
vgl. Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende von 2010
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Zum 1. Januar 2012 nehmen zusätzlich zu den derzeit bereits bestehenden 67 zugelassenen kommunalen Trägern (Optionskommunen) weitere 41 Landkreise und kreisfreie Städte die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) in kommunaler Eigenregie wahr.
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Damit sind ab dem Jahr 2012 25 Prozent aller örtlichen Jobcenter im SGB II als Optionskommunen organisiert. 75 Prozent der Jobcenter bleiben als gemeinsame Einrichtungen bestehen, die vor Ort von den Agenturen für Arbeit und den Kommunen gebildet werden.
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Unabhängig von der örtlichen Organisationsstruktur ist für die Bürgerinnen und Bürger die für die Leistungserbringung zuständige Stelle immer an der Bezeichnung „Jobcenter“ erkennbar.
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Die gesetzliche Erweiterung des Optionsmodells im SGB II mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wurde von Bundestag und Bundesrat im Rahmen der Jobcenter-Reform im Jahr 2010 beschlossen.