Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
#/2022: Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz
Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlags und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssysteme sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
Wesentliche Inhalte:
- Einführung eines monatlichen Sofortzuschlags von 20 Euro (ab Juli 2022) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mindestsicherungsbezug.
- Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme in Höhe von 200 Euro im Juli 2022.
- Einmalzahlung an Bezieher*innen von Arbeitslosengeld in Höhe von 100 Euro im Juli 2022.
#/2022: Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Die Sanktionsregelungen für Pflichtverletzungen im SGB II werden ausgesetzt
Referentenentwurft vom 28.02.2022
Inhalte:
- Bis zum Jahresende 2022 werden die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§31a SGB II) ausgesetzt. Bis dahin soll eine Neuregelung der Mitwirkungspflicht im Rahmen des Bürgergeldes erfolgen.
- Sanktionen bei Meldeversäumnisse (§32 SGB II) sollten laut Referentenentwurf ebenfalls ausgesetzt werden, laut Gesetzentwurf bleiben diese aber weiterhin in Kraft.
05/2022: Heizkostenzuschussgesetz
Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegender Energiekosten (HeizkZuschG)
Inkrafttreten: Im Wesentlichen 01.06.2022
Inhalte:
- Einführung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für Wohngeldbezieher*innen gestaffelt nach Anzahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder (Ein Haushaltsmitglied: 270 Euro; zwei Haushaltsmitglieder: 350 Euro; für jedes weitere Mitglied zusätzlich 70 Euro)
- Einführung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für BAföG- und AFBG-Empfänger*innen, die nicht bei ihren Eltern wohnen, und für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld in Höhe von einmalig 230 Euro.