Grundsicherung/Sozialhilfe & Wohngeld
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
#/2025 Leistungsrechtsanpassungsgesetz
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Geflüchtete aus der Ukraine, die nach 1. April 2025 eingereist sind
Referentenentwurf vom 08.08.2025
#/2025 Regelbedarfsstufen-Fortschreibung
Einfrieren der Regelbedarfe in der Sozialhilfe und beim Bürgergeld 2026
Referentenentwurf vom 12.09.2025
Inhalt:
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Die Veränderungsrate für die Basisfortschreibung beträgt 2,25%, die Veränderungsrate für die ergänzende Fortschreibung 1,8%. Die Regelbedarfsstufen nach §8 Absatz 1 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes werden entsprechend fortgeschrieben. Daraus ergeben sich Eurobeträge der Regelbedarfsstufen, die niedriger sind als die für das Jahr 2025 bestimmten Eurobeträge. Daher werden die Regelbedarfe nicht angepasst, sondern verbleiben bei den Werten für das Jahr 2025 - und auch 2024.
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An die Regelbedarfsermittlung ist auch der Bedarf für die Ausstattung des persönlichen Schulbedarfs geknüpft. Er beträgt im ersten Schulhalbjahr 2026 weiterhin 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr unverändert 65 Euro.
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Die geltende Fortschreibungsregelung wird voraussichtlich letztmalig angewendet. Für das kommende Jahr steht eine gesetzliche Neuermittlung der Regelbedarfe auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) an.
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Geplante Regelbedarfe 2026 (siehe auch Tabelle III.16)
Regelbedarfsstufe 1 | Regelbedarfsstufe 2 | Regelbedarfsstufe 3 | Regelbedarfsstufe 4 | Regelbedarfsstufe 5 | Regelbedarfsstufe 6 |
563€ | 506€ | 451€ | 471€ | 390€ | 357€ |