Krankenversicherung & Gesundheitswesen
Neuregelungen
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Beschlussfassung
#/2026: Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
Erweiterung von Ausnahmen und Kooperationen, Zwischenfristen angepasst, Überarbeitung Leistungsgruppen u. Qualitätskriterien, Finanzierung verändert
Das Gesetz schließt an das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2024 an
Referentenentwurf vom 05.08.2025
Gesetzentwurf - Kabinettsbeschluss vom 08.10.2025
Gesetzentwurf vom 03.11.2025 (Bundestagsdrucksache 21/2512)
Bericht des Haushaltsausschusses zum Gesetzentwurf (Drucksache 21/4528) vom 04.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (Drucksache 21/4527) vom 04.03.2026
Beschluss Bundestag am 06.03.2026
Inhalte:
- Die Einführung der neuen Vorhaltefinanzierung wird auf 2030 verschoben.
- Die geplanten Leistungsgruppen werden von 65 auf 61 reduziert (Infektiologie, Notfallmedizin, spezielle Kinder- und Jugendmedizin, spezielle Kinder- und Jugendchirugie fallen weg) und um die spezielle Traumatologie ergänzt.
- Die Länder erhalten die Möglichkeit, über Ausnahmen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen zu entscheiden. Sie können Leistungsgruppen auch zuweisen, wenn Qualtitätskriterien nicht erfüllt werden, um die Sicherung der Versorgung zu gewährleisten.
- Der Transformationsfond wird nicht mehr hälftig von Bund und Land über Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherungen, sondern über Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert.
- Zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sind erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser vorgesehen. Die Landesbehörden können künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden, ob Ausnahmen erforderlich sind. Dabei sind sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden.
#/2026: Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung
Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
Gesetzentwurf vom 11.02.2026 (Bundestagsdrucksache 21/4084)
Inhalte:
- Übermittlungen von Verschreibungen
- Apothekenstandorte im ländlichen Raum
- Erweiterung der Aufgaben in der Gesundheitsversorgung betreffend Prävention und Früherkennung
- Erweiterung von Impfmöglichkeiten


