Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Krankenversicherung & Gesundheitswesen

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


12/2023: Pflegestudiumstärkungsgesetz

Ausweitung der Kinderkrankengeldtage

Gesetzentwurf 24.05.2023

Gesetz vom 15.12.2023

Inkraftreten: 01.01.2024

Inhalte:

Der Anspruch auf Kinderkrankengeldtage wird 2024 und 2025 erhöht. Danach können

  • Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen (statt 10),
  • Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20).

Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25)und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).


07/2023: Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG)

u.a. Einrichtung eines Frühwarnsystems; Einmalige Aufhebung des Festbetrags für Medikamente für Kinder; Diversifizierung der Lieferketten; Höhere Mindestmengen wichtiger Medikamente müssen in Krankenhäusern und Apotheken vorrätig sein

Referentenentwurf vom 14.02.2023

Stellungnahmen von Verbänden zum Referentenentwurf

Gesetzentwurf vom 05.04.2023

Gesetz vom 19.07.2023

Inkrafttreten: 27.07.2023 (Im Wesentlichen)

 

Wesentliche Inhalte:

  • Einrichtung eines Frühwarnsystems beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
  • Unternehmen können den Festbetrag für Kinder-Medikamente einmalig um 50% erhöhen, damit durch die finanziellen Anreize mehr Medikamente hergestellt und geliefert werden. Zukünftig ist diese Lockerung des Preisinstrumentes prinzipiell für versorgungskritische Arzneimittel im Falle einer Marktverengung möglich.
  • Wenig vorhandene Medikamente sollen einfacher und schneller zwischen Apotheken getauscht werden können.
  • Die Lieferketten von Antibiotika sollen diversifiziert werden. Im Zusammenhang dazu soll bei zukünftigen Rabattverträgen der Produktionsort und eine Produktion in der EU bevorzugt berücksichtigt werden. Zudem werden finanzielle Anreize zur Forschung und Entwicklung neuer Reserveantibiotika gestärkt.
  • Arzneimittelhersteller wird für rabattierte Arzneimittel eine sechsmonatige Lagerhaltung vorgeschrieben. Krankenhausapotheken müssen kritische Medikamente in höheren Mengen bevorraten.