Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Krankenversicherung & Gesundheitswesen

Neuregelungen

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Beschlussfassung


07/2023: Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG)

u.a. Einrichtung eines Frühwarnsystems; Einmalige Aufhebung des Festbetrags für Medikamente für Kinder; Diversifizierung der Lieferketten; Höhere Mindestmengen wichtiger Medikamente müssen in Krankenhäusern und Apotheken vorrätig sein

Referentenentwurf vom 14.02.2023

Stellungnahmen von Verbänden zum Referentenentwurf

Gesetzentwurf vom 05.04.2023

Gesetz vom 19.07.2023

Inkrafttreten: 27.07.2023 (Im Wesentlichen)

 

Wesentliche Inhalte:

  • Einrichtung eines Frühwarnsystems beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
  • Unternehmen können den Festbetrag für Kinder-Medikamente einmalig um 50% erhöhen, damit durch die finanziellen Anreize mehr Medikamente hergestellt und geliefert werden. Zukünftig ist diese Lockerung des Preisinstrumentes prinzipiell für versorgungskritische Arzneitmittel im Falle einer Markverenung möglich.
  • Wenig vorhandene Medikamente sollen einfacher und schneller zwischen Apotheken getauscht werden können.
  • Die Lieferketten von Antibiotika sollen diversifiziert werden. Im Zusammenhang dazu soll bei zukünftigen Rabattverträgen der Produktionsort und eine Produktion in der EU bevorzugt berücksichtigt werden. Zudem werden finanzielle Anreize zur Forschung und Entwicklung neuer Reserveantibiotika gestärkt.
  • Arzneimittelhersteller wird für rabattierte Arzneimittel eine sechsmonatige Lagerhaltung vorgeschrieben. Krankenhausapotheken müssen kritische Medikamente in höheren Mengen bevorraten.

#/2023: Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)

Beinhaltet den Aufbau eines Transparenzverzeichnisses, welches die Strukturen und Leistungsspektren der Krankenhäuser offen legt.  

Gesetzentwurf vom 13.09.2023 (Formulierungshilfe der Bundesregierung)

 

Wesentliche Inhalte:

  • Ab 01.04.24 soll ein Transparenzverzeichnis erstellt werden, welches öffentlich einsehbar ist.
  • Das Transparenzverzeichnis enthält Informationen zu Krankenhäusern.
  • Die bereitgestellten Informationen umfassen Hinweise zu Standorten der Krankenhäuser, deren Leistungsspektren und personelle Ausstattung, sowie diverse Qualitätsaspekte.

#/2023: Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)

u.a. Aufbau einer nationalen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle, Daten von Forschungsdatenzentrum und dem klinischen Krebsregister sollen verknüpft werden

Referentenentwurf vom 04.08.2023

Gesetzentwurf vom 30.08.2023

 

Wesentliche Inhalte:

  • Die neue Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten soll eingesetzt werden und eine zentraler Rolle in der nationalen Gesundheitsdateninfrastruktur spielen.
  • Die Datenzugangsstelle soll den Datenverkehr zwischen Datenhaltern und Datennutzern steuern und regeln.
  • Daten zwischen dem Forschungsdatenzentrum und dem klinischen Krebsregister sollen verknüpft werden können.

#/2023: Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG)

u.a. Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts, Ausbau der Digitalen Gesundheitsanwendungen, Verbesserung der Interoperabilität der Informationssysteme, Erhöhung der Cybersicherheit, Verstetigung und Weiterentwicklung des Innovationsfonds

Referentenentwurf vom 13.07.2023

Gesetzentwurf vom 30.08.2023

 

Wesentliche Inhalte:

  • Die elektronische Patientenakte wird in Form eines Opt-Out-Verfahrens flächendeckend verbreitet.
  • E-Rezepte und die dazugehörige App sollen besser nutzbar werden. Weitere Funktionen, wie bspw. eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sollen in die digitalen Anwendungen eingebettet werden.
  • Verbesserte Einbindung von Digitalen Gesundheitsanwendungen in den Versorgungsprozess.
  • Telemedizin soll stärker ausgebaut werden und Videosprechstunden fest in den Versorgungskatalog aufgenommen werden.
  • Die Interoperabilität der Informationssysteme soll verbessert werden und die Cybersicherheit der Systeme erhöht werden.
  • Der Innovationsfonds als Förderinstrument zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen soll verstetigt werden.