Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
07/2024: Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
Einführung eines Validierungsverfahrens zur Festellung beruflicher Fertigkeiten insbesondere für Menschen ohne Berufsabschluss, Digitalisierung in der beruflichen Bildung, Stärkung der Berufsschulen, Regelungen für gemeinsame Berufe mehrerer betroffener Berufsbereiche
Referentenentwurf vom 01.12.2023
Inkrafttreten: 01.08.2024 (in Teilen 24.07.2024)
Inhalte:
- Einführung eines Validierungsverfahrens zur Festellung beruflicher Fertigkeiten für Menschen ohne Berufsabschluss für Menschen ab 25 Jahre. Es wird die individuelle Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufes festgestellt und bescheinigt.
- Es werden digitale Dokumente und Verfahren in der beruflichen Bildung ermöglicht. Zudem werden Rahmenbedingungen für digitales mobiles Ausbilden geschaffen und virtuelle Teilnahmen an Prüfungen für Prüfende eröffnet.
- Die verbindliche Ausweisung der Berufsschulnoten auf dem Abschlusszeugnis der zuständigen Stellen wird ermöglicht, um die Rolle der Berufsschulen in der dualen Berufsbildung zu stärken.
- Es werden Regelungen für gemeinsame Berufe mehrerer betroffener Berufsbereiche getroffen.
#/2024: Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (5. AFBG-ÄndG)
Erweiterung des Förderrahmens, Verbesserung des Förderumfanges, bessere Unterstützung Alleinerziehender
Referentenentwurf vom 18.03.2024
Inhalte
- Die maximalen Gesamtbeträge der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden auf 18.000 € (bisher 15.000 €) und die Förderung für die Erstellung eines Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten auf 4.000 € (bisher 2.000 €) angehoben.
- Zuschüsse von Arbeitgeberseite werden zukünftig nicht auf den Maßnahmebeitrag angerechnet.
- Die Erlassquote auf das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebüren wird bei Bestehen der Fortbildungsprüfung auf 60 Prozent erhöht.
- Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 150 auf 160 Euro pro Monat erhöht. Dies gilt für Alleinerziehend in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen.
#/2024: SGB III-Modernisierungsgesetz
Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung; Weiterentwicklung Vermittlungsprozess, Vereinfachung im Leistungsrecht, Anpassung von Förderinstrumenten, Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
Referentenentwurf vom 18.06.2024
Stellungnahmen zum Referentenentwurf
Inhalte
- Vermittlungsprozess:
- Eingliderungsvereinbarungen werden zu einem Kooperationsplan weiterentwickelt, um kooperativen Ansatz zu stärken.
- Videotelefonie kann immer dann genutzt werden, wenn persönliches Gespräch nicht notwendig ist.
- Leistungsrecht:
- Wegfall der Verpflichtung, sich ortsnah aufzuhalten. Ausreichend ist, sich im Bundesgebiet oder grenznahen Ausland aufzuhalten und Mitteilungen der Agentur für Arbeit werktäglich zu Kenntnis nehmen zu können.
- Berechnung des Arbeitslosengeldes wird vereinfacht, indem einheitliche Abzugsbeträge für Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt werden, die sich zu Beginn des Jahres ergeben, in dem der Arbeitslosengeld-Anspruch entstanden ist.
- Förderinstrumenten:
- Angepasste Übernahme von Leistungen zur Integration junger Menschen nach dem SGB II ins SGB III.
- Stärkung der Zusammenarbeit von Agenturen für Arbeit, Jobcentern und Trägern der Jugendhilfe, zur ganzheitlichen Betreuung junger Menschen - insbesondere Jugendberufsagenturen.
- Erhöhung der Förderung der Unterkunftskosten bei Berufsorientierungspraktika.
- Nachbetreuung nach Wechsel von außerbetrieblicher in betriebliche Ausbildung wird auf Zeit nach Ausbildungsabschluss ausgeweitet.
- Eingliederungszuschuss bei Übernahme von Menschen mit Behinderung und schwerbehinderten Menschen wird ausgeweitet.
- Isolierter Erwerb von Grundkompetenzen und Nachholen des Hauptschulabschlusses sind ausdrücklich förderungsfähig.
- Änderungen beim Gründungszuschuss (Zusammenlegung Förderphasen, erforderliche Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld auf 90 Tage abgesenkt).
- Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung:
- Verstetigung des bisher im ESF Plus-Förderprogramm entwickelten Bundesangebotes bei der Bundesagentur für Arbeit. Somit bundesweites, in allen Ländern präsentes, qualitativ gesichertes Angebot als Beitrag zur Fachkräftesicherung.