Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


11/2014: Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

Verordnung vom 13.11.2014

Inkrafttreten: 01.01.2015

 

Inhalt:

  • Die verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 6 auf (längstens) 12 Monate wird bis Ende 2015 beibehalten.

08/2014: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)

Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € in Deutschland

Referentenentwurf des BMAS vom 19.03.2014

Gesetzentwurf (Kabinettsfassung) vom 02.04.2014

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 11.04.2014 (Bundesratsdrucksache 147/14)

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 28.05.2014 (Bundestagsdrucksache 18/1558)

Bundestagsanhörung am 26.06.2014: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen (Ausschussdrucksache 18(11)148)

Gesetz vom 11.08.2014

Inkrafttreten: 01.01.2015

 

Wesentlicher Inhalt:

Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro ab dem 1.1.2015 mit Ausnahmen und Übergangsregelungen, die sich auf folgende Bereiche und Personengruppen beziehen:

  • Zeitungszusteller/innen: Für 2015 besteht Anspruch auf 75%, für 2016 auf 85% des Mindestlohns. Ab 2017 beträgt der Mindestlohn 8,50 €
  • verpflichtende Praktika im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung sowie freiwillige Praktika von bis zu 6 Wochen
  • Auszubildende, unabhängig vom Alter, im Rahmen einer beruflichen Ausbildung
  • Jugendliche bis 18 Jahre ohne Berufsabschluss
  • Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten 6 Monate einer Beschäftigung
  • ehrenamtlich Tätige
  • In Branchen, in denen (zu großen Teilen bereits vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns) allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz abgeschlossen worden sind, kann bis Ende 2017 vom gesetzlichen Mindestlohn nach unten abgewichen werden.

Mindestlohnkommission

  • Die Höhe des Mindestlohns wird auf Vorschlag der ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt. Die Kommission wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen. Sie besteht aus einem Vorsitzen-den, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite, sowie zwei Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft ohne Stimmrecht (beratende Mitglieder).

Allgemeinverbindlicherklärung

  • Ablösung des 50%-Quorums für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen durch das Erfordernis des öffentlichen Interesses (gemeinsamer Antrag der Tarifparteien) sowie Öffnung des Geltungsbereiches des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen.