Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
12/2022: Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld
Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld und Ausweitung auf Leiharbeitnehmer*innen
Inkrafttreten: 01.01.2023
Inhalt:
- Bis zum 30. Juni 2023 ist es ausreichend, wenn mindestens 10% der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Zudem müssen die Arbeitszeitkonten nicht aufgebraucht werden.
- Der Kurzarbeitergeldbezug wird bis zum 30. Juni 2023 für Leiharbeitnehmer*innen geöffnet.
11/2022: Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs
Erweiterung des Übergangsbereichs
Wesentliche Inhalte:
- Die Obergrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich wird von 1.600 auf 2.000 Euro je Monat angehoben.
- Zur Energiepreispauschale siehe Neuregelungen Rentenversicherung/Alterssicherung
09/2022: Verordnung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
Befristeter Zugang für Leiharbeitnehmer*innen
Inkrafttreten: 30.09.2022
Inhalt:
Im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.12.2022 ist Leiharbeitnehmer*innen der Zugang zum Kurzarbeitergeld offen.
09/2022: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
Verpflichtung zur Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept, Förderung von Impfungen durch Betriebe
Referentenentwurf vom 31.08.2022
Regierungsentwurf vom 31.08.2022
Inkrafttreten: 01.10.2022
Inhalt:
- Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept, insbesondere Prüfung der Maßnahmen:
- Umsetzung AHA+L-Regel
- Kontaktreduktion in Betrieben
- Homeoffice-Angebot
- Maskenpflicht, wo andere Maßnahmen nicht ausreichen
- Testangebot an Beschäftigte
- Arbeitgeber werden verpflichtet Unterstützungen zur Erhöhung der Impfquote zu erbringen, u.a. durch Unterstützung der Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten
09/2022: Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung
Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld
Inkrafttreten: 16.09.2022
Inhalt:
Bis zum 31. Dezember 2022 ist es ausreichend, wenn mindestens 10% der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Zudem müssen die Arbeitszeitkonten nicht aufgebraucht werden.
06/2022: Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520€ und Anhebung des Mindestlohns auf 12€
Referentenentwurf zur Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze vom 01.02.2022
Referentenentwurf zur Anhebung des Mindestlohns vom 21.01.2022
Inkrafttreten: Im Wesentlichen 01.10.2022
Inhalt:
- Einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro zum 01.10.2022. Künftige Anpassungen Erfolgen wie bisher über die Entscheidung der Mindestlohnkommission.
- Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 450€ auf 520€ zum 01.10.2022. Zudem wird die Geringfügigkeitsgrenze künftig mit Bezug zum Mindestlohn dynamisiert (entsprechend einer Wochenarbeitszeit von 10 Std. zu Mindestlohnbedingungen). Zudem gesetzliche Regelung zur Möglichkeit eines unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze.
- Weiterhin werden die Obergrenze des Übergangsbereichs (Midi-Jobs) von 1300€ auf 1600€ angehoben und die Einkommen im unteren Übergangsbereich stärker entlastet.
06/2022: Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld
Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld
Inkrafttreten: 01.07.2022
Inhalt:
Bis zum 30. September 2022 ist es ausreichend, wenn mindestens 10% der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Zudem müssen die Arbeitszeitkonten nicht aufgebraucht werden.
05/2022: Steuerentlastungsgesetz 2022
Erhöhung des Grundfreibetrags, Anhebung AN-Pauschalbetrags ESt, Erhöhung der Entfernungspauschale, Kinderbonus, Energiepauschale
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 11.05.2022
Inkrafttreten: 24.05.2022 (Im Wesentlichen)
Inhalt:
- Erhöhung des Grundfreibetrags um 363 Euro auf 10.347 Euro
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro
- Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler sowie der Mobilitätsprämie auf 38 Cent
- Einmaliger Kinderbonus 2022 von 100 Euro im Juli 2022
- Einmalige Energiepreispauschale für Einkommensteuerpflichtige von 300 Euro
03/2022: Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
Erhöhung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds, Verlängerung der pandemiebedingten Sonderregelungen bis 30. Juni 2022 (u.a. erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld); Bestehende Akuthilfen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf werden beibehalten
Inhalt:
- Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wird auf 28 Monate verlängert. Dies gilt befristet bis zum 30. Juni 2022.
- Weitere Regelungen, die bis zum 30. Juni verlängert werden, umfassen:
- ein erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld,
- den Verzicht von negativen Arbeitszeitsalden,
- die anrechnungsfreie Aufnahme einer geringfügige Beschäftigungen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld,
- die erhöhten Leistungssätze des Kurzarbeitergeldes beim Bezug eines Gehalts das mindestens um die Hälfte reduziert wurde.
- In einer akuten Pflegesituation darf bis zu 20 Arbeitstage Zeit genommen werden, um eine entsprechende Pflege zu organisieren.
- Familienpflegezeit und Pflegezeit darf in Absprache mit dem Arbeitgeber flexibel in Anspruch genommen werden.