Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
01/2021: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
Ausweitung des Homeoffice-Angebots, Kontaktreduktion in Betrieben, Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Regierungsentwurf vom 20.01.2021
Inhalte
- Sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe vorliegen, muss Beschäftigten in Büroarbeit und vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice angeboten werden
- Kontakte in Betrieben sind auf notwendiges Minimum zu reduzieren ggf. durch zeitversetzes Arbeiten oder Nutzung von Informationstechnologien zu verringern
- Falls die Anforderungen an Raumbelegungen oder Mindestabstände nicht eingehalten werden können, bzw. Tätigkeiten zu erhöthtem Aerosolausstoß führen können, muss eine medizinische Gesichtmaske bzw. FFP2-Maske vom Arbeitgeber gestellt werden