Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht

Neuregelungen

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Beschlussfassung


04/2015: Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)

Vorgabe einer Geschlechterquote für Aufsichtsräte; Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen u.a. für Vorstände

Referentenentwurf vom 09.09.2014

Gesetzentwurf vom 20.01.2015

Gesetz vom 24.04.2015

Inkrafttreten: 01.01.2016 (im Wesentlichen)

Inhalte:

  • Vorgabe einer Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte von börsennotierten und der paritätischen Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen
  • Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsräte, für Vorstände und für oberste Management-Ebenen
  • Novellierung der gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes (im wesentlichen entsprechend der Vorgaben in der Privatwirtschaft)