Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
04/2015: Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)
Vorgabe einer Geschlechterquote für Aufsichtsräte; Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen u.a. für Vorstände
Referentenentwurf vom 09.09.2014
Inkrafttreten: 01.01.2016 (im Wesentlichen)
Inhalte:
- Vorgabe einer Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte von börsennotierten und der paritätischen Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen
- Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsräte, für Vorstände und für oberste Management-Ebenen
- Novellierung der gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes (im wesentlichen entsprechend der Vorgaben in der Privatwirtschaft)