Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
#/2023: Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter, Einführung eines Qualifizierungsgeldes, Einführung einer Ausbildungsgarantie
Referentenentwurf vom 16.12.2022
Wesentliche Inhalte:
- Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter ($82 SGB III), u.a.:
- Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel wird für alle Wirtschaftsbereiche vorausgesetz, daher wird niemand von Förderung ausgeschlossen.
- Fördersätze werden festgeschrieben und in Höhe der Arbeitsentgeltzuschüsse und Zuschüsse zu Lehrgangskosten pauschaliert.
- Einführung eines Qualifizierungsgeldes
- Voraussetzung der Förderung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines erheblichen Teils der Belegschaft und eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag.
- Die Förderung ist ein Entgeltersatz von 60 bzw. 67% des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt.
- Einführung einer Ausbildungsgarantie
- Die Ausbildungsgarantie überlässt die Verantwortung für Ausbildung weiterhin der primären Verantwortung der Wirtschaft.
- Die Ausbildungsförderung durch Agentur für Arbeit/ Jobcenter wird im Bereich der Einstiegsqualifizierung gestärkt und ergänzt. Es werden kurze betriebliche Praktika zur beruflichen Orientierung ermöglicht, auch bei Neuausrichtung nach Abbruch eines Studiums oder einer Berufsausbildung bzw. zum testen alternativer Berufe neben der Erstpräferenz. Um Anreize zur Ausbildungsaufnahme in anderen Regionen zu schaffen, wir ein Mobilitätszuschuss eingeführt.
- Verlängerung der Erstattung bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit
- Arbeitgebern, die ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit weiterbilden, wird die Hälfte der von Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge sowie je nach Betriebsgröße ein Teil oder die gesamten Lehrgangskosten erstattet. Diese Regelung wird bis zum 31.07.2024 verlängert.
- Einführung einer Bildungszeit und Bildungsteilzeit (nur im Referentenentwurf, danach gestrichen)
#/2023: Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Erhöhte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ohne schwerbehinderte Beschäftigte, Mittel der Ausgleichsabgabe wird auf die Förderung von Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentriert, Anspruchsleistungen beim Integrationsamt erhalten eine Genehmigungsfiktion, Aufhebung der Deckelung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit, Neuausrichtung des Sachverständigenrats
Referentenentwurf vom 14.11.2022
Wesentliche Inhalte:
- Es wird eine vierte Stufe in der Ausgleichsabgabe eingeführt. Arbeitgeber, die keinen schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen 720€ Ausgleichsabgabe.
- Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden nicht mehr für Werkstätten für behinderte Menschen zur Verfügung gestellt. Stattdessen sollen die Mittel vollständig zur Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt verwendet werden.
- Anspruchsleistungen bei Integrationsämtern unterliegen einer Genehmigungsfiktion nach 6 Wochen.
- Die Deckelung beim Budget der Arbeit wird aufgehoben
- Der frühere "Ärztliche Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin" wird weiterentwickelt. U.A. werden auch Verbände von schwerbehinderten Menschen im neuen Sachverständigenrat vertreten sein, sodass kein rein medizinisches Verständnis von Behinderung berücksichtigt wird.
#/2023: Gesetz zur zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
u.a. Änderungen bei der Blauen Karte EU, Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche
Referentenentwurf vom 20.02.2023
Stellungnahmen zum Referentenentwurf
Wesentliche Inhalte:
Änderungen bei der Blauen Karte EU für Personen mit ausländischem Hochschulabschluss oder deutschem/in Deutschland anerkannten Abschluss (Hochschule o. berufliche Qualifizierung) u.a.:
- Bestehende Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe werden abgesenkt
- Niedrigere Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss
- Zugang der Blauen Karte auch für internation Schutzberechtigte
- Vereinfachung von Arbeitgeberwechsel
- Regelungen für Intra-EU-Mobilität
- Erleichterung Familiennachzug und Erlangung Daueraufenthalt-EU
Weitere Änderungen:
- Erweiterung der Nebenbeschäftigung bei Studienaufhalten
- Aufenthaltserlaubnis für eine Anerkennungspartnerschaft für vorqualifizierte Drittstaatsangehörige
- Einführung einer Chancenkarte für Personen mit ausländischem (min. 2-jährigen) Berufsabschluss o. Hochschulabschluss zur Arbeitssuche
- Absenkung der Voraussetzungen für Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche
- Durchlässigkeit zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken wird erhöht