Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


11/2023: Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV4)

Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns

Verordnungsentwurf vom 06.09.2023

Verordnungsentwurf vom 19.10.2023

Verordnung vom 29.11.2023

Inkrafttreten: 01.01.2024

Wesentliche Inhalte:

  • Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2024 auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde.
  • Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

08/2023: Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Änderungen in Ergänzung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Referentenentwurf vom 17.02.2023

Regierungsentwurf vom 29.03.2023

Verordnung vom 30.08.2023

Inkrafttreten: 01.03.2024 (Im Wesentlichen)

 

Wesentliche Inhalte:

  • Für nicht-reglementierte Berufe wird der Zugang von Personen mit Berufserfahrung und in ihrem Herkunftsland anerkannter Ausbildung erleichtert ohne das ihr Abschluss in Deutschland formal anerkannt ist. Eine angemessene Gehaltsschwelle oder die Geltung eines Tarifvertrages sollen faire Arbeitsbedinungen sicherstellen. Für IT-Spezialisten, für die dies bereits gilt, werden die Dauer der Berufserfahrung sowie die Gehaltsschwellen abgesenkt.
  • Es wird ein Arbeitsmarktzugang für Pflegehilfskräfte geschaffen.
  • Für die im Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfte geregelten Anerkennungspartnerschaften werden die Voraussetzungen für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit geregelt.
  • Die Westbalkanregelung wird entfristet und das Kontingent erhöht.
  • Es wird eine kontingentierter Arbeitsmarktzugang für kurzzeitige Beschäftigung von Arbeitskräften unabhängig von einer Qualifikation eingeführt.

08/2023: Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

u.a. Änderungen bei der Blauen Karte EU, Einführung einer Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche

Referentenentwurf vom 20.02.2023

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Gesetzentwurf vom 31.03.2023

Gesetzentwurf vom 24.04.2023

Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat vom 22.05.2023: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 16.08.2023

Inkrafttreten: 01.03.2024 (Im Wesentlichen)

 

Wesentliche Inhalte:

Änderungen bei der Blauen Karte EU für Personen mit ausländischem Hochschulabschluss oder deutschem/in Deutschland anerkannten Abschluss (Hochschule o. berufliche Qualifizierung) u.a.:

  • Bestehende Gehaltsschwellen werden abgesenkt (Für Regelberufe auf 50% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung)
  • Niedrigere Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger*innen mit akademischem Abschluss
  • Zugang der Blauen Karte auch für international Schutzberechtigte, die sich bereits in Deutschland aufhalten
  • Vereinfachung von Arbeitgeberwechsel
  • Regelungen für Intra-EU-Mobilität
  • Erleichterung Familiennachzug und Erlangung Daueraufenthalt-EU

Weitere Änderungen:

  • Erweiterung der Nebenbeschäftigung bei Studienaufhalten
  • Aufenthaltserlaubnis für eine Anerkennungspartnerschaft für vorqualifizierte Drittstaatsangehörige
  • Einführung einer Chancenkarte für Personen mit ausländischem (min. 2-jährigen) Berufsabschluss o. Hochschulabschluss zur Arbeitssuche
  • Absenkung der Voraussetzungen für Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche
  • Durchlässigkeit zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und Erwerbszwecken wird erhöht

07/2023: Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter, Einführung eines Qualifizierungsgeldes, Einführung einer Ausbildungsgarantie

Referentenentwurf vom 16.12.2022

Gesetzentwurf vom 29.03.23

Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 22.05.2023: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung vom 07.06.2023

Gesetz vom 17.07.2023

Inkrafttreten: 18.07.2023 (im Wesentlichen)

 

Wesentliche Inhalte:

  • Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter (§82 SGB III), u.a.:
    • Betroffenheit der Tätigkeit vom Strukturwandel wird für alle Wirtschaftsbereiche vorausgesetz, daher wird niemand von Förderung ausgeschlossen.
    • Fördersätze werden festgeschrieben und in Höhe der Arbeitsentgeltzuschüsse und Zuschüsse zu Lehrgangskosten pauschaliert.
  • Einführung eines Qualifizierungsgeldes
    • Voraussetzung der Förderung ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines erheblichen Teils der Belegschaft und eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag.
    • Die Förderung ist ein Entgeltersatz von 60 bzw. 67% des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt.
  • Einführung einer Ausbildungsgarantie
    • Die Ausbildungsgarantie überlässt die Verantwortung für Ausbildung weiterhin der primären Verantwortung der Wirtschaft.
    • Die Ausbildungsförderung durch Agentur für Arbeit/ Jobcenter wird im Bereich der Einstiegsqualifizierung gestärkt und ergänzt. Es werden kurze betriebliche Praktika zur beruflichen Orientierung ermöglicht, auch bei Neuausrichtung nach Abbruch eines Studiums oder einer Berufsausbildung bzw. zum testen alternativer Berufe neben der Erstpräferenz. Um Anreize zur Ausbildungsaufnahme in anderen Regionen zu schaffen, wir ein Mobilitätszuschuss eingeführt.
  • Verlängerung der Erstattung bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit
    • Arbeitgebern, die ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit weiterbilden, wird die Hälfte der von Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge sowie je nach Betriebsgröße ein Teil oder die gesamten Lehrgangskosten erstattet. Diese Regelung wird bis zum 31.07.2024 verlängert.

06/2023: Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Erhöhte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber ohne schwerbehinderte Beschäftigte, Mittel der Ausgleichsabgabe wird auf die Förderung von Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentriert, Anspruchsleistungen beim Integrationsamt erhalten eine Genehmigungsfiktion, Aufhebung der Deckelung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit, Neuausrichtung des Sachverständigenrats

Referentenentwurf vom 14.11.2022

Gesetzentwurf vom 15.02.2023

Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 27.03.2023: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 13.06.2023

Inkraftreten: 01.01.2024 (im Wesentlichen)

 

Wesentliche Inhalte:

  • Es wird eine vierte Stufe in der Ausgleichsabgabe eingeführt. Arbeitgeber, die keinen schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen 720€ Ausgleichsabgabe.
  • Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden nicht mehr für Werkstätten für behinderte Menschen zur Verfügung gestellt. Stattdessen sollen die Mittel vollständig zur Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt verwendet werden.
  • Anspruchsleistungen bei Integrationsämtern unterliegen einer Genehmigungsfiktion nach 6 Wochen.
  • Die Deckelung beim Budget der Arbeit wird aufgehoben
  • Der frühere "Ärztliche Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin" wird weiterentwickelt. U.A. werden auch Verbände von schwerbehinderten Menschen im neuen Sachverständigenrat vertreten sein, sodass kein rein medizinisches Verständnis von Behinderung berücksichtigt wird.

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