Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Arbeitsförderung/SGB III

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


12/2012: Haushaltsbegleitgesetz 2013 - Artikel II (SGB III)

Wegfall des Eingliederungsbeitrags der BA (Artikel II)

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/10588 vom 03.09.2012)

Gesetz vom 20.12.2012

Inkrafttreten: 01.01.2013

 

Inhalt:

  • Der von der BA an den Bund zu leistende Eingliederungsbeitrag (Beteiligung an den Kosten des SGB II) entfällt.

  • Zugleich Streichung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung

 

12/2012: Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

Verordnung vom 07.12.2012

Inkrafttreten: 01.01.2013

 

Inhalt:

  • Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Anspruch bis Ende 2013 entstanden ist, von 6 auf (längstens) 12 Monate verlängert.

 

12/2012: Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro, Spannweite der Midijob-Zone zwischen 450 und 850 Euro

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/10773 vom 25.09.2012)

Prof. Dr. Gerhard Bäcker/IAQ (Einzelsachverständiger): "Geringfügige Beschäftigung - Begrenzung statt Ausweitung" in: IAQ-Standpunkte 04/2012 und
Dr. Claudia Weinkopf/IAQ (Einzelsachverständige): "Minijobs" in: IAQ Standpunkte 03/2012)

Gesetz vom 05.12.2012

Inkrafttreten: 01.01.2013 (mit Übergangsregelungen für bestehende Arbeitsverhältnisse)

 

Wesentliche Inhalte:

  • Anhebung der Verdienstgrenze für die Minijob-Regelung von 400 auf 450 Euro im Monat.

  • Zugleich Anhebung des Beginns der Gleitzone von 401 auf 451 Euro und des Endes von 800 auf 850 Euro.

  • (Neue) Mini-Jobs sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Zu den Regelungen bezüglich der Rentenversicherungspflicht siehe Neuregelungen 2012 Rentenversicherung..

 

Grafische Darstellung der neuen Mini- und Midi-Zone und der entsprechenden Beitragssätze: Kommentierte Infografik

 

07/2012: Psych-Entgeltgesetz, darin Art. 4a: Arbeitslosenversicherung

Sonderregelung Anwartschaftszeiten Arbeitslosengeld

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/8986 vom 14.03.2012)

Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf und zu den Anträgen von SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen zum Bereich "Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung" am 23.04.2012, Schriftliche Stellungnahme von Verbänden und Einzelsachverständigen
darunter Stellungnahme von Prof. Dr. Gerhard Bosch/IAQ (Einzelsachverständiger): "Kurzzeitbeschäftigte in der Arbeitsmarktpolitik besser absichern“ in: IAQ-Standpunkte 01/2012

Gesetz vom 21.07.2012

Inkrafttreten: (Artikel 4a) 01.08.2012

 

Inhalt:

  • Verlängerung der Sonderregelung zur Anwartschaftszeit auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld. Die verkürzte Anwartschaftszeit von sechs Monaten gilt bis Ende 2014 (zuvor begrenzt bis 01.08.2012). Voraussetzung: Die in der Rahmenfrist zurückgelegte Beschäftigung muss überwiegend aus versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen bestehen, die zeit- und zweckbefristet sind und bei denen die Beschäftigungstage auf nicht mehr als zehn (bislang sechs) Wochen im Voraus vertraglich festgelegt ist.

 

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