Arbeitsförderung/SGB III
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
09/2004: Viertes Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze
Weiterentwicklung Vermittlungsgutscheine, Präzisierung Existenzgründungszuschuss
Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 15/3674 vom 06.09.2004)
Inkrafttreten: 27.11.2004 (mit Ausnahmen)
Wesentliche Inhalte:
Vermittlungsgutscheine
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Verlängerung der Erprobung der Vermittlungsgutscheine bis zum Jahresende 2006.
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Anspruch der Arbeitslosen auf einen Vermittlungsgutschein fortan nicht mehr nach drei Monaten der Arbeitslosigkeit sondern bereits nach einer Frist von sechs Wochen innerhalb von drei Monaten.
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Der Wert des Vermittlungsgutscheines ist fortan nicht mehr von der Länge der Arbeitslosigkeit abhängig, sondern wird pauschal auf 2000 Euro festgelegt, um einer Langzeitarbeitslosigkeit der EmpfängerInnen vorzubeugen und das Verfahren der Erteilung des Gutscheins zu vereinfachen.
Existenzgründerzuschuss („Ich AG“)
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Förderfähig ist die Aufnahme einer selbstständigen und hauptberuflichen Arbeit. Dies ist nach Auffassung des Gesetzgebers dann gegeben, wenn der zeitliche Schwerpunkt auf dieser Tätigkeit liegt.
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Wie beim Überbrückungsgeld wird die Verpflichtung zur Einholung einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Kreditinstitute) eingeführt. Hintergrund ist die Befürchtung, dass Arbeitslose durch Gründung einer „Ich AG“ der Anrechung von Einkommen und Vermögen auf das Alg II entgehen wollen.