Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
#/2025: Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Referentenentwurf vom 01.10.2025
Gesetzentwurf vom 10.12.2025 (Bundestagsdrucksache 21/3193)
Inhalt:
- Der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferienzeiten gilt als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.
07/2025: Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Gesetzentwurf vom 03.06.2025 (Bundestagsdrucksache 21/321)
Gültigkeit: 24.07.2025 bis einschließlich 23.07.2027
Inhalt:
- Das Aufenthaltsgesetz wird dahingehend geändert, dass der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus nicht gewährt.
- Härtefälle können geltend gemacht werden.
02/2025: Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder; Anspruch auf Schutz und Beratung in Einrichtungen, die durch die Länder zur Verfügung gestellt werden, nicht vor dem 01.01.2032
Inkrafttreten (im Wesentlichen): Sicherstellung von Schutz- und Beratungsangeboten durch die Länder frühestens am 01.01.2030; Anspruch auf Schutz und Beratung am 01.01.2032.
Inhalte:
- Bereitstellung von Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
- Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person
- Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
- Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des Hilfesystems sowie des Hilfesystems mit anderen Hilfsdiensten und Behörden, den Einrichtungen des Gesundheitswesens, den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, den Polizei- und Ordnungsbehörden, der Justiz sowie mit Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und mit sonstigen relevanten Einrichtungen oder Berufsträgern
- Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein
- Zum anteiligen Ausgleich der zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder vom Bund zusätzliche Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro für die Jahre 2027 bis 2036 im Wege der Umsatzsteuerverteilung
04/2025: Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Verbindliche Schutzkonzepte in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, Bundesbeauftragte gegen Kindesmissbrauch, Betroffenenrat und unabhängige Aufarbeitungskommission
Inkrafttreten (im Wesentlichen): 01.07.2025
Inhalte:
- Dauerhafte Verankerung des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Wahl durch den Bundestag bei fünfjähriger Amtszeit. Regelmäßige Berichterstattung im Bundestag
- Berufung eines Betroffenenrats und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission, Errichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Monitoring und Datenerhebung, forschungsbasierte Berichtspflicht, Etablierung eines Beratungssystems zur Unterstützung individueller Aufarbeitung, Akteneinsichts- und Auskunftsrechte für Betroffene, Maßnahmen zur Sensibilisierung
- Erweiterung des Anwendungsbereichs von Schutzkonzepten: Schutzkonzepte werden in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich
- Aufklärung und Qualifizierung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Fallanalysen zur Qualitätsentwicklung bei problematischen Kinderschutzverläufen, Einrichtung einer medizinischen Kinderschutzhotline


