Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung
Neuregelungen
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Beschlussfassung
2001: Zweite Stufe der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs
Wesentliche Inhalte:
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Anhebung des Kindergeldes (für das erste und zweite Kind) von monatlich 138 € auf 154 € (301,20 DM). 
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Anpassung des Kinderfreibetrages (zur Abdeckung des allgemeinen sächlichen Existenzminimums eines Kindes) von 3.564 € auf 3.648 € (7.134 DM). 
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Einführung eines Freibetrags für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 2.160 € (4.224 DM). Durch diesen einheitlichen Freibetrag wird der bisherige Betreuungsfreibetrag für Kinder unter 16 Jahren von 1.548 € (3.024 DM) um eine Erziehungs- bzw. Ausbildungskomponente von 612 € (1.200 DM) erhöht. 
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Die bisher geltenden Ausbildungsfreibeträge entfallen. An ihre Stelle tritt für Fälle, in denen ein volljähriges, in Berufsausbildung stehendes Kind, auswärts untergebracht ist, ein Freibetrag von 924 € (1.800 DM). 
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Nachgewiesene erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten (bei Verheiraten Berufstätigkeit beider Partner) für unter 14jährige können bis zu 1.500 € (2.933 DM) von der Steuerschuld abgezogen werden, wenn sie den Betreuungsfreibetrag übersteigen. 
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Der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende wird in drei Stufen bis 2005 abgebaut. 
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Der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse ("Dienstmädchenprivileg") wird abgeschafft. 



