Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


2001: Zweite Stufe der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs

Wesentliche Inhalte:

  • Anhebung des Kindergeldes (für das erste und zweite Kind) von monatlich 138 € auf 154 € (301,20 DM).

  • Anpassung des Kinderfreibetrages (zur Abdeckung des allgemeinen sächlichen Existenzminimums eines Kindes) von 3.564 € auf 3.648 € (7.134 DM).

  • Einführung eines Freibetrags für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 2.160 € (4.224 DM). Durch diesen einheitlichen Freibetrag wird der bisherige Betreuungsfreibetrag für Kinder unter 16 Jahren von 1.548 € (3.024 DM) um eine Erziehungs- bzw. Ausbildungskomponente von 612 € (1.200 DM) erhöht.

  • Die bisher geltenden Ausbildungsfreibeträge entfallen. An ihre Stelle tritt für Fälle, in denen ein volljähriges, in Berufsausbildung stehendes Kind, auswärts untergebracht ist, ein Freibetrag von 924 € (1.800 DM).

  • Nachgewiesene erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten (bei Verheiraten Berufstätigkeit beider Partner) für unter 14jährige können bis zu 1.500 € (2.933 DM) von der Steuerschuld abgezogen werden, wenn sie den Betreuungsfreibetrag übersteigen.

  • Der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende wird in drei Stufen bis 2005 abgebaut.

  • Der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse ("Dienstmädchenprivileg") wird abgeschafft.