Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung

Neuregelungen

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Beschlussfassung


09/2012: Vereinfachung des Elterngeldvollzugs

Pauschale Einkommensanrechnung beim Elterngeld

Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/1221 vom 24.03.2010)

Gesetz vom 10.09.2012 

Inkrafttreten: 01.01.2013 (für Kinder, die ab dem 01.01.2013 geboren werden)

 

Wesentliche Inhalte:

  • Vereinfachungen bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Erwerbseinkommens durch eine pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Steuern und Abgaben geben. Die Abzüge für Steuern werden künftig sowohl bei Beschäftigten als auch bei Selbständigen anhand eines amtlichen Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags vorgenommen. Die Abzüge für die Sozialabgaben erfolgen in pauschalierter Form.

  • Gewinneinkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb beziehungsweise Land- und Forstwirtschaft werden künftig ausschließlich über - in aller Regel - den Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungs-zeitraums vor der Geburt des Kindes nachgewiesen. Einkommen während des Elterngeldbezuges wird weiterhin anhand von Einnahmen- und Überschuss-Rechnungen ermittelt. Diese Ermittlung wird jedoch erleichtert, indem für die Betriebsausgaben eine Pauschale von 25 Prozent auf die Einnahmen angesetzt werden kann.

  • Bei Beschäftigten wird weiterhin aus jeder Lohn- und Gehaltsbescheinigung das steuerpflichtige Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage entnommen.

  • In der weit überwiegenden Zahl der Fälle werden die neuen Regelungen zur Vereinfachung zu keinen nennenswerten Änderungen in der Elterngeldhöhe führen.

 


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