Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung

Neuregelungen

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Beschlussfassung


06/2017: Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Änderungen des Unterhaltsvorschusses hinsichtlich Leistungsbedingungen, Leistungsdauer und Leistungshöhe

Gesetzentwurf vom 13.02.2017 (hier Artikel 23) Bundestagsdrucksache 18/11135)

Gesetz vom 02.06.2017 (Artikel 23)

Inkrafttreten: 01.07.2017

Inhalte:

  • Ausweitung der Zahlung von Unterhaltsvorschuss auf alle minderjährigen Kinder (bisher: unter 12-Jährige) ausgeweitet (bislang Kinder unter 12 Jahren
  • Verzicht auf Begrenzung der Leistungsdauer (bisblang 72 Monate) 
  • Durch den mit der Leistung verbundenen Anspruchsübergang und den damit einhergehenden Unterhaltsrückgriff beim anderen Elternteil werden die Kinder und ihre alleinerziehenden Elternteile durch die Unterhaltsvorschussstellen bei der Geltendmachung des Kindesunterhalts bis zur Volljährigkeit der Kinder gezielt unterstützt.
  • Höhe des Unterhaltsvorschusses für die neu hinzukommenden anspruchsberechtigten 12 bis 17jährigen Kinder  in Höhe des Mindestunterhalts in der entsprechenden Altersgruppe abzüglich des Kindergeldes für ein erstes Kind: ab 01.07.2017 € 268/Monat