Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


12/2022: Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)

Monitoring der Entwicklung in den KiTas wird entfristet und die Staffelung von Elternbeiträgen wird verbindlicher gestaltet

Gesetzentwurf vom 26.08.2022

Gesetzentwurf vom 10.10.2022

Gesetz vom 20.12.2022

Inkrafttreten: 01.01.2023

Inhalte:

  • Fortsetzung des Monitorings/Evaluation des auslaufenden Gute-KiTa-Gesetzes bis 2024
  • Bereitstellung von 4 Mrd. Euro zur Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung, die von den Ländern in die 7 Bereichen investiert werden sollen:
    • Bedarfsgerechtes Angebot,
    • Fachkraft-Kind-Schlüssel,
    • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften,
    • Starke Leitung,
    • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung,
    • Sprachliche Bildung und
    • Stärkung der Kindertagespflege
  • Länder können auch Maßnahmen, die bereits Gegensatnd der Bund-Länder-Verträge zum Gute-Kita-Gesetz waren, fortsetzen, wenn diese Schwerpunktsetzung erfüllt ist
  • Erhöhung der sozialen Gerechtigkeit durch verpflichtende Staffelungskriterien zur Ausgestaltung der Elternbeiträge (Einkommen, tägliche Betreuungszeit, Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie)
  • Keine Möglichkeiten zur Finanzierung von neuen Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern

12/2022: Gesetz zur weiteren Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von Eltern und pflegenden Angehörigen

Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch verbesserte Rechte zur Durchsetzung von Arbeitszeitreduzierungen/Arbeitszeitverlegungen von Eltern und pflegenden Angehörigen, erweiterte Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Gesetzentwurf vom 05.08.2022

Gesetzentwurf vom 19.09.2022

Gesetz vom 19.12.2022

Inkrafttreten: 20.12.2022

Inhalte:

  • Umsetzung der Vorgaben aus der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben für Eltern und pflegende Angehörige zu erleichtern
  • Begründungspflicht für Arbeitgeber bei Ablehnung eines Antrags des Beschäftigten auf Verringerung bzw. Verteilung der Arbeitszeit von Eltern oder pflegenden Angehörigen
  • Verpflichtung des Arbeitgebers in Kleinbetrieben mit bis zu 15 bzw. 25 Beschäftigten, Antäge von Eltern oder pflegenden Angehörigen auf Freistellung innerhalb von 4 Wochen zu beantworten und eine etwaige Ablehnung zu begründen
  • vorzeitige Beendigung der Freistellung sowie Kündigungsschutz für die Dauer der Freistellung für Beschäftigte in Kleinbetrieben
  • Erweiterung der Zuständigkeiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes können sich alle Arbeitnehmer*innen wenden, wenn sie meinen, aufgrund der Beantragung/Inanspruchnahme einer Freistellung bzw. Anpassung der Arbeitszeit als Eltern oder pflegende Angehörige, oder wegen ihres Fernbleibens aufgrund von Pflegezeit, oder ihrer Verweigerung der Arbeitsleistung aufgrund dringender familiärer Gründe benachteiligt worden zu sein

12/2022: Jahressteuergesetz 2022

Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Gesetzentwurf vom 10.10.2022

Gesetz vom 16.12.2022

Inkrafttreten: 01.01.2023

Inhalt, hier:

  • Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro im Jahr
  •  

12/2022: Inflationsausgleichsgesetz

Anhebung von Kindergeld, Kinderfreibeträgen und Kinderzuschlag

Gesetzentwurf vom 10.10.2022

Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 09.11.2022

Anhörung im Finanzausschuss am 17.10.2022: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 08.12.2022

Inkrafttreten: hier 01.01.2023

Inhalte:

  • Erhöhung des Kindergelds auf einheitlich 250 Euro im Monat (unabhängig von der Ordnungszahl der Kinder)
  • Erhöhung des Kinderzuschlags von 229 Euro  auf 250 Euro
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 8.548 Euro im Jahr

05/2022: Steuerentlastungsgesetz 2022

hier: Kinderbonus

Gesetzentwurf vom 05.04.2022

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 11.05.2022

Gesetz vom 23.05.2022

Inkrafttreten: 24.05.2022 (Im Wesentlichen)

Inhalt:

  • Einmaliger Kinderbonus 2022 von 100 Euro im Juli 2022

05/2022: Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz

Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlags und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssysteme sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze

Gesetzentwurf vom 13.04.2022

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) vom 11.05.2022

Gesetz vom 23.05.2022

Inkrafttreten: 01.06.2022 (im Wesentlichen)

Inhalt, hier:

  • Einführung eines monatlichen Sofortzuschlags von 20 Euro (ab Juli 2022) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mindestsicherungsbezug.