Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
12/2022: Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
Monitoring der Entwicklung in den KiTas wird entfristet und die Staffelung von Elternbeiträgen wird verbindlicher gestaltet
Inkrafttreten: 01.01.2023
Inhalte:
- Fortsetzung des Monitorings/Evaluation des auslaufenden Gute-KiTa-Gesetzes bis 2024
- Bereitstellung von 4 Mrd. Euro zur Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung, die von den Ländern in die 7 Bereichen investiert werden sollen:
- Bedarfsgerechtes Angebot,
- Fachkraft-Kind-Schlüssel,
- Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften,
- Starke Leitung,
- Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung,
- Sprachliche Bildung und
- Stärkung der Kindertagespflege
- Länder können auch Maßnahmen, die bereits Gegensatnd der Bund-Länder-Verträge zum Gute-Kita-Gesetz waren, fortsetzen, wenn diese Schwerpunktsetzung erfüllt ist
- Erhöhung der sozialen Gerechtigkeit durch verpflichtende Staffelungskriterien zur Ausgestaltung der Elternbeiträge (Einkommen, tägliche Betreuungszeit, Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie)
- Keine Möglichkeiten zur Finanzierung von neuen Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern
12/2022: Gesetz zur weiteren Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von Eltern und pflegenden Angehörigen
Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch verbesserte Rechte zur Durchsetzung von Arbeitszeitreduzierungen/Arbeitszeitverlegungen von Eltern und pflegenden Angehörigen, erweiterte Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Inkrafttreten: 20.12.2022
Inhalte:
- Umsetzung der Vorgaben aus der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben für Eltern und pflegende Angehörige zu erleichtern
- Begründungspflicht für Arbeitgeber bei Ablehnung eines Antrags des Beschäftigten auf Verringerung bzw. Verteilung der Arbeitszeit von Eltern oder pflegenden Angehörigen
- Verpflichtung des Arbeitgebers in Kleinbetrieben mit bis zu 15 bzw. 25 Beschäftigten, Antäge von Eltern oder pflegenden Angehörigen auf Freistellung innerhalb von 4 Wochen zu beantworten und eine etwaige Ablehnung zu begründen
- vorzeitige Beendigung der Freistellung sowie Kündigungsschutz für die Dauer der Freistellung für Beschäftigte in Kleinbetrieben
- Erweiterung der Zuständigkeiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes können sich alle Arbeitnehmer*innen wenden, wenn sie meinen, aufgrund der Beantragung/Inanspruchnahme einer Freistellung bzw. Anpassung der Arbeitszeit als Eltern oder pflegende Angehörige, oder wegen ihres Fernbleibens aufgrund von Pflegezeit, oder ihrer Verweigerung der Arbeitsleistung aufgrund dringender familiärer Gründe benachteiligt worden zu sein
12/2022: Jahressteuergesetz 2022
Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Inkrafttreten: 01.01.2023
Inhalt, hier:
- Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro im Jahr
12/2022: Inflationsausgleichsgesetz
Anhebung von Kindergeld, Kinderfreibeträgen und Kinderzuschlag
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 09.11.2022
Inkrafttreten: hier 01.01.2023
Inhalte:
- Erhöhung des Kindergelds auf einheitlich 250 Euro im Monat (unabhängig von der Ordnungszahl der Kinder)
- Erhöhung des Kinderzuschlags von 229 Euro auf 250 Euro
- Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 8.548 Euro im Jahr
05/2022: Steuerentlastungsgesetz 2022
hier: Kinderbonus
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 11.05.2022
Inkrafttreten: 24.05.2022 (Im Wesentlichen)
Inhalt:
- Einmaliger Kinderbonus 2022 von 100 Euro im Juli 2022
05/2022: Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz
Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlags und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssysteme sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
Inkrafttreten: 01.06.2022 (im Wesentlichen)
Inhalt, hier:
- Einführung eines monatlichen Sofortzuschlags von 20 Euro (ab Juli 2022) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Mindestsicherungsbezug.