Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
02/2013: Betreuungsgeldgesetz
Einführung eines Betreuungsgelds bei der privaten Betreuung von Kleinkindern
Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/9917 vom 22.06.2012)
Bundestagsanhörung am 14. 09.2012: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen
Inkrafttreten: 01.08.2013
Wesentliche Inhalte:
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Anspruch auf ein Betreuungsgeld haben Eltern, die sich dafür entscheiden, die Betreuung ihres 1- oder 2-jährigen Kindes selbst zu übernehmen oder privat zu organisieren. Es wird gezahlt für ab dem 01.08.2012 geborenen Kinder.
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Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbsätig sind.
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Die Höhe des Betreuungsgeldes liegt ab dem 01.08.2013 bei 100 Euro monatlich für Kinder im zweiten Lebensjahr. Ab dem 01.08. 2014 wird das Betreuungsgeld für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr in der Höhe von 150 Euro gezahlt.
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Grundsätzlich wird das Betreuungsgeld bar gezahlt. Wenn das Betreuungsgeld für eine zusätzliche Altersvorsorge oder für ein Bildungssparen eingesetzt wird, gibt es einen Bonus von 15 Euro.
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Das Betreuungsgeld schließt an die Zahlung des Elterngelds an. Es wird im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankert.
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Das Betreuungsgeld gilt wie das Elterngeld als anzurechnendes Einkommen beim Bezug von Leistungen des SGB II oder SGB XII.