Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
04/2019: Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien & ihren Kindern (Starke-Familien-Gesetz)
Anhebung des Kinderzuschlags, verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe
Gesetzentwurf vom 09.01.2019 (Bundestagsdrucksache 19/7504)
Inkrafttreten: 01.07.2019 (mit Ausnahmen)
Wesentliche Inhalte:
Neugestaltung des Kinderzuschlags
- Der Kinderzuschlag soll sicherstellen, dass Familien nicht wegen ihrer Kinder auf den Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") angewiesen sind. Er wird in zwei Schritten neugestaltet: Zum 1. Juli 2019 kommt es von jetzt maximal 170 Euro zu einer Anhebung auf 185 Euro pro Monat und Kind. Zudem wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert. Zum 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen.
- Zudem wird ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geschaffen, die in verdeckter Armut leben, das heißt Leistung nach dem SGB II nicht nutzen, obwohl sie einen Anspruch haben.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Zum 1. August 2019 wird das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folgejahren dynamisiert. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg. Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg.