Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
12/2010: Haushaltsbegleitgesetz 2011 (Artikel 14)
Einschnitte beim Elterngeld
Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/3030 vom 27.09.2010)
Bundestagsanhörung am 04.10.2010: Schriftliche Stellungnahme von Verbänden und Sachverständigen
Inkrafttreten: 01.01.2011
Inhalt (Artikel 14):
-
Der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn Eltern als Alleinerziehende mehr als 250.000€ oder als Paargemeinschaft 500.000€ im Jahr versteuern. Zu diesen Einkünften zählen nach §2 des Einkommensteuergesetzes unter anderem Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung.
-
Ab einem Nettoeinkommen von 1.200€ im Monat sinkt der Prozentsatz der Förderung von 67% auf 65% des vorherigen Nettoentgelts.
-
Die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes auf das Arbeitslosengeld II, auf die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag entfällt insofern das Elterngeld als Pauschalleistung von 300€ monatlich ausgezahlt wird. Dies ist dann der Fall, wenn in dem Zeitraum vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus unselbständiger Arbeit vorhanden war.