Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


09/2015: Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts

Gesetzentwurf vom 07.09.2015 (Bundestagsdrucksache 18/5918)

 


07/2015: Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

Erhöhung der Kinderfreibeträge, des Kindergelds, des Kinderzuschlags und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zum 01.01.2015 und zum 01.01.2016

Referentenentwurf vom 06.03.2015

Gesetzentwurf vom 20.04.2015 (Bundestagsdrucksache 18/4649)

Bundestagsanhörung am 20.05.2015: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 16.07.2015

Inkrafttreten: 01.01.2015 und 01.01.2016

 

Inhalte:

  • Anhebung des Grundfreibetrags von 8.354 auf 8.472 Euro im Jahr 2015 und auf 8.652 Euro.
  • Anhebung des Kinderfreibetrags um 144 Euro auf 4.512 Euro im Jahr 2015 und 2016 dann auf 4.608 Euro.
  • Anhebung des Kindergelds (rückwirkend ab Januar 2015) um 4 Euro im Monat auf und ab 2016 nochmals um weitere 2 Euro je Kind und Monat.
  • Anhebung des Kinderzuschlags um 20 Euro auf 160 Euro.
  • Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (erstmals seit 2004) ab Januar 2015 um 600 auf dann 1.908 Euro.  Der Gesamtbetrag wird sich künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder richten: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.

Zu den Anhebungen: Infografiken

> Kindergeld und Kinderfreibeträge 1998 - 2017

> Eckwerte: Einkommensteuer und Familienleistungsausgleich 1998 - 2017