Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht
Neuregelungen
Beschlussfassung
02/2026: Tariftreuegesetz
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
Gewährleistung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen des Bundes
Referentenentwurf vom 24.07.2025
Gesetzentwurf vom 01.10.2025 (Bundestagsdrucksache 21/1941)
Schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales am 09.01.2026
Gesetz vom 27.04.2026
Dieses Gesetze schließt an ein bereis im Jahr 2024 von der vormaligen Bundesregierung (Ampel) begonnenes Gesetzgebungsverfahren an.
Inhalte:
- Beseitigung der Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes durch Einschränkung des Verdrängungswettbewerbs über Lohn- und Personalkosten.
- Unternehmen müssen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren .
- Das Gesetz gilt für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie für Dienstleistungskonzessionen ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 30 000 Euro sowie für öffentliche Bauaufträge und für Baukonzessionen in Höhe von 50 000 Euro.


