Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht

Neuregelungen

Beschlussfassung


02/2026: Tariftreuegesetz

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes

Gewährleistung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen des Bundes

Referentenentwurf vom 24.07.2025

Gesetzentwurf vom 01.10.2025 (Bundestagsdrucksache 21/1941)

Schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales am 09.01.2026 

Gesetz vom 27.04.2026

 

Dieses Gesetze schließt an ein bereis im Jahr 2024 von der vormaligen Bundesregierung (Ampel) begonnenes Gesetzgebungsverfahren an.

Inhalte:

  • Beseitigung der Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes durch Einschränkung des Verdrängungswettbewerbs über Lohn- und Personalkosten.
  • Unternehmen müssen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren .
  • Das Gesetz gilt für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie für Dienstleistungskonzessionen ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 30 000 Euro sowie für öffentliche Bauaufträge und für Baukonzessionen in Höhe von 50 000 Euro.

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