Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


12/2025: Kurzarbeitergeld

Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (4. KugBeV)

Verordnung vom 17.12.2025

Inkrafttreten: 01.01.2026

Inhalt:

  • Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird längstens bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

11/2025: Fünfte Mindestlohnanpassung

Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV5)

Verordnung vom 05.11.2025

Inkrafttreten: 01.01.2026

Inhalt:

  • Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2026 auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.
  • Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2027 auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.

02/2025: Mutterschutzanpassungsgesetz

Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt

Gesetzentwurf vom 17.12.2024 (Bundestagsdrucksache 20/14231)

Gesetz vom 24.02.2025

Inkrafttreten: 01.06.2025

Inhalt:

  • Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche (bis 17. Schwangerschaftswoche 2 Wochen, bis 20. Schwangerschaftswoche 6 Wochen, ab 20. Schwangerschaftswoche 8 Wochen)
  • Arbeitgeber haben Anspruch auf Erstattung der mutterschutzrechlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahrens
  • Definition des Begriffs "Entbindung" wird präzisiert
  • Klarstellung zur Länge der Mutterschutzfristen bei Totgeburt
  • Anpassung von mutterschutzrechtlichen Sonderregelungen zur Gleichstellung von bspw. Soldatinnen und Beamtinnen

#/2025: Tariftreuegesetz

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes

Gewährleistung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen des Bundes

Referentenentwurf vom 24.07.2025

Stellungnahmen: Deutscher Gewerkschaftsbund (25.07.2025)

Gesetzentwurf vom 01.10.2025 (Bundestagsdrucksache 21/1941)

 

Diese Gesetzesinitiative schließt an ein im Jahr 2024 von der vormaligen Bundesregierung begonnenes Verfahren an.

Inhalte:

  • Beseitigung der Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes durch Einschränkung des Verdrängungswettbewerbs über die Lohn- und Personalkosten.
  • Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen.
  • Das Gesetz gilt für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie für Dienstleistungskonzessionen ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 30 000 Euro sowie für öffentliche Bauaufträge und für Baukonzessionen in Höhe von 50 000 Euro.

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