Rentenversicherung/Alterssicherung
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck
Beschlussfassung
06/2025: Rentenwertbestimmungsverordnung 2025
Anpassung des aktuellen Rentenwertes
Referentenentwurf vom 11.03.2025
Inhalte:
- Rentenanpassung zum 01.07.2025: Der aktuelle Rentenwert beträgt sowohl in den westdeutschen als auch ostdeutschen Bundesländern einheitlich 40,79 Euro.
- Das Sicherungsniveau vor Steuern wird auf 48,00 Prozent festgesetzt.
#/2025: Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus u. vollst. Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau, Anhebung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, Anhebung der Mindestrücklage, Änderung der Berechnung der Bundeszuschüsse, ab Regelaltersgrenze kein Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung mehr
Referentenentwurf vom 03.07.2025
Stellungnahmen (Auswahl) vom 03.07.2025
Kabinettsbeschluss vom 06.08.2025
Gesetzentwurf vom 01.10.2025 (Bundestagsdrucksache 21/1929)
Inhalte:
- Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48% wird bis zum Jahr 2031 verlängert. Die entstehenden Mehraufwendungen werden aus Steuermitteln vom Bund gezahlt.
- Im Jahr 2029 muss ein Bericht zur Entwicklung von Beitragssatz und Bundeszuschuss vorgelegt werden, der zudem erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung des Rentenniveaus von 48% enthält.
- Für vor 1992 geborene Kinder werden zukünftig 36 Monate and kindererziehungszeiten berücksichtigt. Somit erfolgt die Angleichung an die Regelung für ab 1992 geborene Kinder. Diese Regelung wird ab dem Jahr 2028 wirksam. Die enstehenden Mehraufwendungen werden vom Bund erstattet.
- Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird um 0,1 Monatsaufgaben auf dann 0,3 Monatsausgaben angehoben.
- Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sollen zukünftig nicht mehr dem Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung unterliegen. So sollen Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter oder wieder arbeiten wollen, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden.
- Die Berechnung der Zuschüsse des Bundes werden mit dem Ziel der Erhöhung von Transparenz und der Vereinfachung angepasst. Im Detail dazu siehe Übersicht zu den wesentlichen Änderungen eines "Rentenpaket I/2025" (Johannes Steffen).
#/2025: Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
Erweiterung des Sozialpartnermodells, Erweiterung der Förderung
Referentenentwurf vom 17.06.2025
Gesetzentwurf vom 05.09.2025 (Bundesratsdrucksache 424/25 vom 05.09.2025)
- Die betriebliche Altersversorgung soll mit dem Gesetz quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden.
- Dies gilt vor allem für Bereiche mit großen Verbreitungslücken, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen. Deshalb sollen Verbreitungshindernisse beseitigt werden. Auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen an der bAV teilnehmen können.
- Die Einführung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auf Betriebsebene soll erleichtert werden.
#/2025: SGB VI-Anpassungsgesetz
Effektive Verwaltungsverfahren (u.a. Training von KI-Modellen, Once-Only-Nachweisabrufe), individuell abgestimmtes, rechtskreisübergreifendes Fallmanagement in Reha-Prozessen, Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
Referentenentwurf vom 12.08.2025
Gesetzentwurf vom 05.09.2025 (Bundesratsdrucksache 423/25 vom 05.09.2025)