Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Rentenversicherung/Alterssicherung

Neuregelungen

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Beschlussfassung


06/2022: Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und EM-Bestandsverbesserungsgesetz)

Rentenanpassung, Wegfall der Sonderzahlungen des Bundes an die Rentenversicherung ab 2025, Wiedereinsetzung des Nachholfaktors, Verbesserungen für Empfänger*innen von EM-Renten oder Hinterbliebenenrenten, die zwischen 2001 - 2018 neu zugegangen sind

Referentenentwurf vom 23.03.2022

Gesetzentwurf vom 14.04.2022

Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 30.05.2022: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz von 28.06.2022

Inkrafttreten: 01.07.2022 (Im Wesentlichen)

Inhalte:

  • Rentenanpassung zum 01.07.2022: aktueller Rentenwert alte Länder 36,02 Euro, aktueller Rentenwert neue Länder 35,52 Euro
  • Erwerbsminderungsrentner*innen, deren Rente zwischen 1.01.2001 und 31.12.2018 begonnen hat, erhalten ab 01.07.2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Dies gilt auch für Rentner*innen, die mittlerweile in Altersrente übergegangen sind. Für Personen, deren Rentenbeginn bis zum 30.06.2014 erfolgte, beträgt der Zuschlag 7,5% der jeweiligen Rente am 30.06.2024. Für Personen, deren Rentenbeginng danach erfolgte, beträgt der Zuschlag 4,5%.
  • Wegfall der Sonderzahlungen des Bundes an die Rentenversicherung ab 2025
  • Weitere Änderungen: Wiedereinsetzen des Nachholfaktors, Bereinigung des Revisionseffektes bei den beitragspflichtigen Entgelten, Glättung der Wirkungen des Nachhaltigkeitsfaktors im Zeitablauf, Vereinfachung der Rentenanpassung durch Umstellung auf eine Anpassung nach Mindestsicherungsniveau bis 2025

11/2022: Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs

Einmalige Energiepreispauschale

Gesetzentwurf vom 11.10.2022

Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 17.10.2022: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 07.11.2022

Wesentliche Inhalte:

  • Rentner*innen, die eine Rente der gesetzlichen Retenversicherung (Alters-, Erwerbs- oder Hinterbliebenenrente) erhalten, und Versorgungsempfänger*innen des Bundes wird im Dezember einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt.
  • Zur Erweiterung des Übergangsbereichs siehe Neuregelungen Arbeitsförderung/SGB III & Arbeitsrecht

12/2022: Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-ÄndG)

Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten, Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Referentenentwurf vom 20.05.2022 (noch ohne entsprechenden Passus)

Regierungsentwurf vom 31.08.2022

Gesetzentwurf vom 12.10.2022

Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 28.11.2022: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 20.12.2022

 

Inhalt in Bezug auf das SGB VI (u.a.):

  • Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten werden gestrichen.
  • Die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten wegen voller sowie teilweiser Erwerbsminderung werden erhöht. Es erfolgt eine Dynamisierung der Grenzen durch den Bezug auf die monatliche Bezugsgröße. Diese orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherungen des vorvergangegenen Jahres (für das Jahr 2022 also 2020).