Rentenversicherung/Alterssicherung
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck
Beschlussfassung
11/2021: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Weiterführung der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten für das Jahr 2021 (auf das 14-fache der Bezugsgröße).
Inkrafttreten: 24.11.2021
Inhalte: SGB VI:
- Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird auch im Jahr 2022 auf 46.060 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die Hinzuverdienstregelung für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.
07/2021: Rentenanpassung (Rentenwertbestimmungs-Verordnung)
Neuer aktueller Rentenwert und Rentenanpassung
Inkrafttreten: 01.07.2021
Inhalt:
- Alte Länder: Der aktuelle Rentenwert beträgt weiterhin 34,19 Euro.
- Neue Länder: Die Renten steigen um 0,72%. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt 33,47 Euro.
02/2021: Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Selbstverwaltung (Gesetz Digitale Rentenübersicht)
Schrittweise Einführung eines Gesamtüberblicks über die erreichten sowie erreichbaren Alterssicherungsansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge
Inkrafttreten: ab 01.01.2021, einzelne Artikel bis 2023/2024
Inhalte
- Einrichtung einer zentralen Stelle für die „Digitale Rentenübersicht" bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
- Entwicklung eines digitalen Portals, das der Bevölkerung (mittels Steuer-Identifikationsnummer) einen Gesamtüberblick über die erreichten sowie erreichbaren Alterssicherungsansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge bietet.
- Ab Oktober 2022 können sich die Träger von Altersvorsorgeleistungen in einem ersten Schritt freiwillig an dem Projekt beteiligen. Ab Oktober 2022 Beginn der Pflichtphase: Alle Anbieter müssen ihre Informationen zur Verfügung stellen – zu privaten Riester- oder Rürup-Renten, Betriebsrenten oder Lebensversicherungen.
- Abrufbarkeit der Daten über ein Online-Portal ab Herbst 2023.
Sozialversicherungswahlen
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamtes in der Sozialversicherung (Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an den Sitzungen). Erhöhung des Frauenanteils in der Selbstverwaltung erhöht.