Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


12/2024: Steuerfortentwicklungsgesetz

Erhöhung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Sofortzuschlag

Gesetz vom 23.12.2024

Inhalte:

  • Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.069 Euro im Monat zum 01.01.2025 und auf 12.348 Euro zum 01.01.2026
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags auf insgesamt (ein Freibetrag je Elternteil + Betreuungsfreibetrag) 9.600 Euro im Monat zum 01.01.2025 und auf 9.756 Euro zum 01.01.2026
  • Erhöhung des Kindergelds um 5 Euro auf 255 Euro zum 01.01.2025 und auf 259 Euro zum 01.01.2026
  • Erhöhung des Sofortzuschlags um 5 Euro auf 25 Euro ab 01.01.2025. Dadurch steigt der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags pro Kind auf 297 Euro.

 


11/2024: Drittes KiTa-Qualitätsgesetz

Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

Gesetzentwurf vom 09.09.2024

Gesetz vom 21.11.2024

Inkrafttreten: 01.01.2025 (im Wesentlichen)

Die Länder können ihre Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung aus einer Reihe von Handlungsfeldern auswählen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Die Verträge mit dem BMBFSFJ geben einen Überblick über die Maßnahmen, die die Länder mit den zusätzlichen Bundesmitteln bis 2026 planen (Stand: 09/2025)

 

Inhalte:

  • Mit dem Gesetz sollen bereits in den beiden Vorgänger-Gesetzen identifizierte Handlungsfelder weiter spezifiziert werden, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern.
  • Folgende Handlungsfelder sind laut Evaluation besonders wichtig für die Qualität, und sollen perspektivisch als bundesweite Standards verankert werden: Ein bedarfsgerechtes Angebot, ein Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, die Stärkung der Leitung, die Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung, die Förderung der sprachlichen Bildung, die Stärkung der Kindertagespflege.
  • Einige Handlungsfelder sowie Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen werden nach einer Übergangsfrist nicht weiter verfolgt.
  • Zur effektiven Steuerung des Systems der Kindertagesbetreuung wird die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik weiter entwickelt.

#/2024: Kinder- und Jugenhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)

Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe

Referentenentwurf vom 16.09.2024

Gesetzentwurf vom 03.12.2024

Das Gesetz passierte den Bundesrat Ende Dezember 2024 mit grundsätzliczher Zustimmung, wurde dem Bundestag wegen des Bruchs der damaligen Regierungskoalition aber in 2025 nicht wieder vorgelegt.

Inhalte:

  • Bisher ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung zuständig. Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind dem Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zugewiesen.
  • Mit dem Gesetz sollen alle Leistungen unter einem Dach erbracht und damit Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsbestimmung für Leistungen der Eingliederungshilfe - etwa bei Mehrfachbehinderungen oder der Abgrenzung von seelischen und geistigen Behinderungen - überwunden werden.
  • Die Inklusion soll gestärkt werden, indem erzieherische und teilhaberelevante Aspekte der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen gemeinsam in den Blick genommen werden.
  • Bei juristischen Auseinandersetzungen bezüglich der Leistungen der Eingleiderungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen, wird der Rechtsweg an die Sozialgerichte eröffnet.

 


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