Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


12/2014: Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung

Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ (Artikel 3 und 4)

Gesetzentwurf vom 22.09.2014 (Bundestagsdrucksache 18/2586)

Gesetz vom 22.12.2014

Inkrafttreten: 01.01.2015

 

Inhalte:

  • Der Bund stockt das seit 2007 bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ in Jahren 2016, 2017 und 2018 schrittweise um insgesamt 550 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro auf.
  • Dadurch wird ein drittes Investitionsprogramm von 2015 bis 2018 für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen mit dem Schwerpunkt der ganztägigen Betreuung möglich.

 


12/2014: Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

>>> siehe Neuregelungen Pflege/Pflegeversicherung: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

 


12/2014: Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit

Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit

Referentenentwurf (04/2014)

Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/2583 vom 22.09.2014)

Bundestagsanhörung am 13.10.2014: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 18.12.2014

Inkrafttreten: Im Wesentlichen 01.07.2015

 

Inhalt:

Elterngeld Plus

  • Elten können bei einer Teilzeitbeschäftigung statt eines Elterngeldmonats (Basiselterngeld) zwei Elterngeld Plus-Monate in Anspruch nehmen. Die neuen Elterngeld Plus-Monate sind Bezugsmonate, in denen das Elterngeld höchstens in der Höhe eines halben zustehenden Basiselterngeldbetrages bezahlt wird.
  • Entsprechend verlängert sich beim Bezug von Elterngeld Plus der Bezugszeitraum des Elterngelds.
  • Paare können  bis zu 14 Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen und dabei bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.

Partnerschaftsbonus

  • Wenn beide Elternteile sich die Betreuung ihres Kindes teilen und parallel für mindestens 4 aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, erhält jedes Elternteil einen Partnerschaftsbonus von 4 zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten.
  • Alleinerziehende können das Elterngeld Plus im gleichen Maße nutzen wie Paare und erhalten statt des Partnerschaftsbonus' einen ausgleichenden Anspruch auf Elterngeld Plus-Monate bei entsprechender Erwerbstätigkeit.

Flexible Elternzeit

  • Eltern können zukünftig eine nicht beanspruchte Elternzeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen können (ohne Zustimmung des Arbeitgebers).
  • Eltern können ihre Elternzeit in bis zu drei anstatt zwei Abschnitte aufteilen.

Mehrlinge

  • Bei Mehrlingsgeburten besteht nur ein Anspruch auf Elterngeld. Eltern erhalten für jedes Mehrlingsgeschwisterkind einen Zuschlag von 300 €

 


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