Famlienleistungsausgleich, Elterngeld/-zeit, Kinderbetreuung
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
12/2014: Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ (Artikel 3 und 4)
Gesetzentwurf vom 22.09.2014 (Bundestagsdrucksache 18/2586)
Inkrafttreten: 01.01.2015
Inhalte:
- Der Bund stockt das seit 2007 bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ in Jahren 2016, 2017 und 2018 schrittweise um insgesamt 550 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro auf.
- Dadurch wird ein drittes Investitionsprogramm von 2015 bis 2018 für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen mit dem Schwerpunkt der ganztägigen Betreuung möglich.
12/2014: Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
>>> siehe Neuregelungen Pflege/Pflegeversicherung: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
12/2014: Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit
Referentenentwurf (04/2014)
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/2583 vom 22.09.2014)
Inkrafttreten: Im Wesentlichen 01.07.2015
Inhalt:
Elterngeld Plus
- Elten können bei einer Teilzeitbeschäftigung statt eines Elterngeldmonats (Basiselterngeld) zwei Elterngeld Plus-Monate in Anspruch nehmen. Die neuen Elterngeld Plus-Monate sind Bezugsmonate, in denen das Elterngeld höchstens in der Höhe eines halben zustehenden Basiselterngeldbetrages bezahlt wird.
- Entsprechend verlängert sich beim Bezug von Elterngeld Plus der Bezugszeitraum des Elterngelds.
- Paare können bis zu 14 Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen und dabei bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.
Partnerschaftsbonus
- Wenn beide Elternteile sich die Betreuung ihres Kindes teilen und parallel für mindestens 4 aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, erhält jedes Elternteil einen Partnerschaftsbonus von 4 zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten.
- Alleinerziehende können das Elterngeld Plus im gleichen Maße nutzen wie Paare und erhalten statt des Partnerschaftsbonus' einen ausgleichenden Anspruch auf Elterngeld Plus-Monate bei entsprechender Erwerbstätigkeit.
Flexible Elternzeit
- Eltern können zukünftig eine nicht beanspruchte Elternzeit von bis zu 24 Monaten zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen können (ohne Zustimmung des Arbeitgebers).
- Eltern können ihre Elternzeit in bis zu drei anstatt zwei Abschnitte aufteilen.
Mehrlinge
- Bei Mehrlingsgeburten besteht nur ein Anspruch auf Elterngeld. Eltern erhalten für jedes Mehrlingsgeschwisterkind einen Zuschlag von 300 €