Krankenversicherung & Gesundheitswesen
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
12/2022: Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
u.a. Festlegung des erforderlichen Pflegepersonaleinsatzes im Krankenhaus unter Berücksichtigung des Konzeptes der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 über Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, Regelungen zur Vereinfachungen und Beschleunigung von Budgetverhandlungen
Referentenentwurf vom 11.08.2022
Wesentliche Inhalte:
- Die Einführung einer Pflegepersonalbemessungsgrenze in drei Stufen bis 2025.
- Behandlungen kosten unterschiedlich viel, abhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erfolgen. Die Kosten werden angeglichen, damit weniger Patienten stationär aufgenommen werden, wenn die Behandlung auch ambulant erfolgen kann.
- Finanzielle Hilfen für Geburten- und Kinderstationen.
- Vereinfachte und schneller Budgetverhandlungen für Krankenhäuser.
- Der Pflegeentgeltwert wird angehoben, um die Krankenhäuser zu unterstützen.
12/2022: Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Triage)
Regelungen zum gleichberechtigten Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung aller Bevölkerungsgruppen
Referentenentwurf vom 14.06.2022
Stellungnahmen zum Referentenentwurf
Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
Wesentliche Inhalte:
- Es soll der gleichberechtigte Zugang zu intensivmedizinischer Behandlung im Falle einer Triage gewährleistet werden und eine Diskriminierung, bspw. auf Grund von Behinderungen, ausgeschlossen werden.
- Die Verteilungskriterien und Verfahren, nach denen intensivmedizinische Leistungen im Falle einer Triage vergeben werden, werden geregelt. Durch die Regelungen sollen Ärzte und Ärztinnen Rechtssicherheit bekommen.
- Bereits zugeteilte intensivmedizinische Kapazitäten sind von der Zuteilung ausdrücklich ausgenommen.
11/2022: Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG)
u.a. Anhebung des Bundeszuschusses zur GKV; Reduzierung von nicht notwendigen Finanzreserven der GKV; Stabilisierung der Arzneimittelausgaben; Verbesserte Umsetzung einer tariflichen Entlohnung für Arbeitnehmer*innen in Pflege und Betreuung
Referentenentwurf vom 04.03.2022
Referentenentwurf vom 30.06.2022
Wesentliche Inhalte:
- Der Zusatzbeitrag wird um 0,3 Prozentpunkte steigen.
- Vorhandene Finanzreserven werden zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Die Obergrenze für die Liquiditätsreserven werden halbiert.
- Der Bundeszuschuss zur GKV wird 2023 um 2 Mrd. € auf 16,5 Mrd.€ erhöht.
- Das Preismoratorium für Arzneimittel wird bis 2026 verlängert. Weiterhin Reformen bei der Preisbildung von neuen Arzneimitteln
- Ab 2025 werden im Pflegebudget nur noch Kosten von qualifizierten Pflegekräften berücksichtigt, die in der unmittelbaren Patientenversorgung involviert sind.
10/2022: Traumaambulanz-Verordnung (TAV)
u.a. Regelungen der Qualifikationsanforderungen des Personals und der Anzahl der Traumaambulanzen
Referentenentwurf vom 12.10.2021
Referentenentwurf vom 08.06.2022
Referentenentwurf vom 15.07.2022
Stellungnahmen von Verbänden zum Referentenentwurf
Wesentliche Inhalte:
- Die Verordnung dient der Qualitätssicherung von Traumamabulanzen
- Die Qualifikationsanforderungen von Therapeut*innen und Ärztinnen werden geregelt. Dabei werden die spezifischen Anforderungen für die Behandlung von Erwachsenen und von Kindern und Jugendlichen spezifiziert.
- Regelungen zur Erreichbarkeit werden aufgeführt, bspw. die dauerhafte telefonische Erreichbarkeit der Ambulanzen
09/2022: Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
u.a. weiterhin Maskenpflicht im Gesundheitswesen und Fernverkehr, Bundesländer können auf Pandemiegeschehen in zwei Stufen reagieren
Wesentliche Inhalte:
- Die folgenden Regelungen gelten vom 01.10.2022 bis 07.04.2023:
- Bundesweit besteht FFP2-Maskenpflicht im Gesundheitswesen und dort wo mit vulnerablen Personen gearbeitet wird, sowie im Fernverkehr
- Es werden zwei Länderstufenkonzepte eingeführt, die die Bundesländer in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen anwenden können:
- Die Länder können in einer ersten Stufe die Maskenpflicht im ÖPNV, öffentlichen Gebäuden und auch Schulen einführen und eine Testverpflichtung in Gemeinschaftseinrichtungen erheben
- Die zweite Stufe umfasst u.a. Personenobergrenzen bei öffentlichen Veranstaltungen, Anordnung zum Mindestabstand sowie verpflichtende Hygiene-Konzepte für Organisationen und Unternehmen
03/2022: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften
u.a. weiterhin Maskenpflicht im Gesundheitswesen und ÖPNV, Testpflicht im Gesundheits- und Schulwesen, "Hot-Spot"-Regelungen bei besonders belasteten Regionen
Wesentliche Inhalte:
- Es besteht weiterhin Maskenpflicht im Gesundheitswesen und dort wo mit vulnerablen Personen gearbeitet wird
- Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen
- Die Testpflicht im Gesundheits- und Schulwesen wird beibehalten
- Die Bundesländer können verschärfte Regelungen für sogenannte "Hot-Spots" erstellen, falls das Gesundheitssystem zu überlasten droht oder eine gefährliche Virusvariante im Umlauf ist