Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Krankenversicherung & Gesundheitswesen

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


12/2022: Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)

u.a. Festlegung des erforderlichen Pflegepersonaleinsatzes im Krankenhaus unter Berücksichtigung des Konzeptes der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 über Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, Regelungen zur Vereinfachungen und Beschleunigung von Budgetverhandlungen

Referentenentwurf vom 11.08.2022

Gesetzentwurf vom 14.09.2022

Gesetzentwurf vom 10.10.2022

Gesetz vom 28.12.2022

Wesentliche Inhalte:

  • Die Einführung einer Pflegepersonalbemessungsgrenze in drei Stufen bis 2025.
  • Behandlungen kosten unterschiedlich viel, abhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erfolgen. Die Kosten werden angeglichen, damit weniger Patienten stationär aufgenommen werden, wenn die Behandlung auch ambulant erfolgen kann.
  • Finanzielle Hilfen für Geburten- und Kinderstationen.
  • Vereinfachte und schneller Budgetverhandlungen für Krankenhäuser.
  • Der Pflegeentgeltwert wird angehoben, um die Krankenhäuser zu unterstützen.  

12/2022: Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Triage)

Regelungen zum gleichberechtigten Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung aller Bevölkerungsgruppen

Referentenentwurf vom 14.06.2022

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Gesetzentwurf vom 24.08.2022

Gesetzentwurf vom 10.10.2022

Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates

Gesetz vom 08.12.2022

 

Wesentliche Inhalte:

  • Es soll der gleichberechtigte Zugang zu intensivmedizinischer Behandlung im Falle einer Triage gewährleistet werden und eine Diskriminierung, bspw. auf Grund von Behinderungen, ausgeschlossen werden.
  • Die Verteilungskriterien und Verfahren, nach denen intensivmedizinische Leistungen im Falle einer Triage vergeben werden, werden geregelt. Durch die Regelungen sollen Ärzte und Ärztinnen Rechtssicherheit bekommen.
  • Bereits zugeteilte intensivmedizinische Kapazitäten sind von der Zuteilung ausdrücklich ausgenommen.

11/2022: Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG)

u.a. Anhebung des Bundeszuschusses zur GKV; Reduzierung von nicht notwendigen Finanzreserven der GKV; Stabilisierung der Arzneimittelausgaben; Verbesserte Umsetzung einer tariflichen Entlohnung für Arbeitnehmer*innen in Pflege und Betreuung

Referentenentwurf vom 04.03.2022

Referentenentwurf vom 30.06.2022

Gesetzentwurf vom 19.09.2022

Anhörung im Gesundheitsausschuss vom 28.09.2022:  Zusammenstellung der verfügbaren Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 07.11.2022

 

Wesentliche Inhalte:

  • Der Zusatzbeitrag wird um 0,3 Prozentpunkte steigen.
  • Vorhandene Finanzreserven werden zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Die Obergrenze für die Liquiditätsreserven werden halbiert.
  • Der Bundeszuschuss zur GKV wird 2023 um 2 Mrd. € auf 16,5 Mrd.€ erhöht.
  • Das Preismoratorium für Arzneimittel wird bis 2026 verlängert. Weiterhin Reformen bei der Preisbildung von neuen Arzneimitteln
  • Ab 2025 werden im Pflegebudget nur noch Kosten von qualifizierten Pflegekräften berücksichtigt, die in der unmittelbaren Patientenversorgung involviert sind.

10/2022: Traumaambulanz-Verordnung (TAV)

u.a. Regelungen der Qualifikationsanforderungen des Personals und der Anzahl der Traumaambulanzen

Referentenentwurf vom 12.10.2021

Referentenentwurf vom 08.06.2022

Referentenentwurf vom 15.07.2022

Stellungnahmen von Verbänden zum Referentenentwurf

Verordnung vom 25.10.2022

Wesentliche Inhalte:
  • Die Verordnung dient der Qualitätssicherung von Traumamabulanzen
  • Die Qualifikationsanforderungen von Therapeut*innen und Ärztinnen werden geregelt. Dabei werden die spezifischen Anforderungen für die Behandlung von Erwachsenen und von Kindern und Jugendlichen spezifiziert.
  • Regelungen zur Erreichbarkeit werden aufgeführt, bspw. die dauerhafte telefonische Erreichbarkeit der Ambulanzen

09/2022: Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19

u.a. weiterhin Maskenpflicht im Gesundheitswesen und Fernverkehr, Bundesländer können auf Pandemiegeschehen in zwei Stufen reagieren

Gesetzentwurf vom 05.07.2022

Gesetz vom 17.09.2022

 

Wesentliche Inhalte:

  • Die folgenden Regelungen gelten vom 01.10.2022 bis 07.04.2023:
  • Bundesweit besteht FFP2-Maskenpflicht im Gesundheitswesen und dort wo mit vulnerablen Personen gearbeitet wird, sowie im Fernverkehr
  • Es werden zwei Länderstufenkonzepte eingeführt, die die Bundesländer in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen anwenden können:
  • Die Länder können in einer ersten Stufe die Maskenpflicht im ÖPNV, öffentlichen Gebäuden und auch Schulen einführen und eine Testverpflichtung in Gemeinschaftseinrichtungen erheben
  • Die zweite Stufe umfasst u.a. Personenobergrenzen bei öffentlichen Veranstaltungen, Anordnung zum Mindestabstand sowie verpflichtende Hygiene-Konzepte für Organisationen und Unternehmen

03/2022: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften

u.a. weiterhin Maskenpflicht im Gesundheitswesen und ÖPNV, Testpflicht im Gesundheits- und Schulwesen, "Hot-Spot"-Regelungen bei besonders belasteten Regionen

Gesetzentwurf vom 10.03.2022

Gesetz vom 18.03.2022

 

Wesentliche Inhalte:

  • Es besteht weiterhin Maskenpflicht im Gesundheitswesen und dort wo mit vulnerablen Personen gearbeitet wird
  • Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen
  • Die Testpflicht im Gesundheits- und Schulwesen wird beibehalten
  • Die Bundesländer können verschärfte Regelungen für sogenannte "Hot-Spots" erstellen, falls das Gesundheitssystem zu überlasten droht oder eine gefährliche Virusvariante im Umlauf ist