Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Krankenversicherung & Gesundheitswesen

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


11/2021: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

u.a. teilweise Erhebung des Impfstatus von Arbeitgebern, Verlängerung der Sonderregelungen des Kinderkrankengelds, Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Mindestsicherung, Änderung und Neufassungen der Arbeitsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Gesetzentwurf vom 08.11.2021

Bundestagsanhörung am 15.11.2021: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 22.11.2021

Inkrafttreten: 24.11.2021

Wesentliche Inhalte:

  • Am Arbeitsplatz gelten die 3G-Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfen den Impfstatus erheben.
  • Die Homeoffice-Pflicht wird erneut eingeführt.
  • Beim Besuch besonderer Einrichtungen, wie zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, müssen alle Besucher vorher getestet werden - unabhängig vom Impfstatus oder ob ein Genesenen-Nachweis vorliegt.
  • Die 3G-Regelungen gelten nun auch für den öffentlichen Verkehr, sowie für Flugreisen - Ausgenommen sind Taxifahrten. Die Regelungen gelten nicht für Schüler*innen.
  • Die Bundesländer können nun in verschiedenen Bereichen eigene Maßnahmen beschließen: Bspw. Kontaktbeschränkungen, Maskenpflichten und weitere 3G oder 2G Regelungen.  

07/2021: Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweitentwicklungsgesetz - GVWG)

Verbesserung der Qualität und Transparenz in der Versorgung, Leistungsverbesserungen für Versicherte, Entlastung der ambulanten Notfallversorgung, Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung, Pflegereform (Verbesserung Bezahlung, Entlasung Pflegebedürftige)

Referentenentwurf vom 23.10.2020

Gesetzentwurf vom 19.02.2021

Formulierungshilfe Änderungsantrag vom 02.06.2021

Bundestagsanhörung am 12.04.2021: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 11.07.2021

Inkrafttreten: Im Wesentlichen 12.07.2021

Wesentliche Inhalte:

  • Stabilisierung des Zusatzbeitrags gesetzlicher Krankenkassen durch einen Bundeszuschuss von 7 Milliarden Euro im Jahr 2022.
  • Bis zum Ende des Jahres 2023 Festlegung von vier weitere Leistungen oder Leistungsbereiche, in denen Qualitätsverträge zur Anwendung kommen.
  • Festlegung und Durchsetzung von Mindestmengen in der Krankenhausversorgung.
  • Förderung von Transparenz und Qualität u.a. durch Veröffentlichung der Erfüllung von Qualitätskriterien durch Einrichtungen, Patientenbefragungen im Krankenhaus, Veröffentlichung von Pflegepersonalquotienten der Krankenhäuser.
  • Erhöhung des Beitrags der geseztlichen sowie anteilig privaten Krankenversicherung an der Finanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen.
  • Verbesserung der Regelegungen der ambulanten Notfallstrukturen und Terminservicestellen (standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren).
  • Beteiligung der Landesverbände der Krankenkassen u. Ersatzkassen an der Finanzierung und Koordinierung regionaler Hospiz- und Palliativnetzwerke
  • Modellvorhaben zu umfassender Diagnostik und Therapiefindung bei seltenen und onkologischen Erkrankungen (Genomsequenzierung).
  • Zentrale Bundesstatistik zu Gesundheitsausgaben u. Finanzierung, Krankheitskosten, Personal im Gesundheitswesen sowie regionalem Gesundheitsmonitoring
  • zu pflegebezogenen Inhalten siehe Neuregelungen: Pflege und Pflegeversicherung

06/2021: Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz-DVPMG)

Digitale Anwendungen in der Pflege, Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen weiterentwickeln, Ausbau Telemedizin, E-Rezept u. elektronische Patientenakte weiterentwickeln, Telematik-Infrastruktur verbessern

Gesetzentwurf vom 17.03.2021

Gesetz vom 03.06.2021

Inkrafttreten: Im Wesentlichen 09.06.2021

Inhalt u.a.:

  • Einführung digitaler Anwendungen in der Pflege, künftig durch Pflegeversicherung finanziert. Einführung telepflegericher Beratungsleistungen.
  • Ausbau Telemedizin (bspw. Förderung durch bessere Rahmenbedingungen und Vergütungen sowie Vermittlung über Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung)
  • Einfürhung E-Rezepte auch in den Bereichen häusliche rankenpflege, außerklinische Intensivpfelge, Heil- und Hilfsmittel und Soziotherapie.
  • Einführung digitaler Identitäten ab 2023, Integration elektronischen Medikationsplans und Notfalldaten in die elektronische Patientenakte

01/2021: Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränktungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen

Artikel 6 u. 8: Ausweitungen des Anspruchs auf Kinderkrankengeld

Gesetz vom 18.01.2021

Inkrafttreten: 05.01.2021 (Artikel 6 u. 8)

Inhalte

  • Gesetzlich Krankenversicherte Eltern können pro Kind und Elternteil im Jahr 2021 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen (insgesamt max. 45 Tage). Alleinerziehende können 40 statt 20 Tage beantragen (max. 90 Tage).
  • Anspruch besteht abweichend, wenn das Kind aufgrund von fehlender Betreuung in Schulen oder KiTas zu Hause betreut werden muss. Dies gilt auch, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten. Zur Beantragung muss die Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung vorgelegt werden.

#/2020: Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Entwicklung eines gemeinsamen Notfallleitsystems und sogenannter Integrierter Notfallzentren. Rettungsdienste werden ein Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Gesetz dient der besseren Verzahnung von Kassenärztlicher Vereinigung und den Krankenhäusern für eine bessere Notfallversorgung der Patienten.

Referentenentwurf vom 08.01.2020

Nicht verabschiedet in der 19. Legislaturperionde