Pflegeversicherung & Pflege
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
07/2021: Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG)
Pflegereform mit Verbesserung Bezahlung der Pflegekräfte u. finanzieller Entlastung der Pflegebedürftigen
Referentenentwurf vom 23.10.2020
Formulierungshilfe Änderungsantrag vom 02.06.2021
Inkrafttreten: Im Wesentlichen 12.07.2021
Wesentliche Inhalte:
- Zulassung von Pflegeeinrichtungen zur Versorgung ab dem 01.09.2022 nur noch, wenn diese ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mind. in Höhe eines Tarifvertrags oder kirchenarbeitsrechtlicher Regelung entlohnen. Vollständige Refinanzierung der Bezahlung nach Tarif.
- Einführung eines bundeseinheitlichen Personalschlüssels in Pflegeheimen.
- Stärkung von Pflegefachpersonal (Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen, Blankoverordnungen)
- Zur Dämpfung der Pflegekosten wird durch die Pflegeversicherung künftig ein Zuschlag gezahlt, der mit der Dauer der Pflege steigt (bis 12 Monate 5%, 13-24 Monate 25%, 25-36 Monate 45%, ab 36 Monate 70%).
- Erhöhung der Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege um 5%.
- Anreize zur Erhöhung der Kurzzeitpflege sowie Erhöhung des Höchstleistungsbetrags für Kurzzeitpflege auf 1.774 Euro. Zudem neuer Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus (bis zu 10 Tage), sofern im direkten Anschluss an einen Krankenhaushalt anderweitig noch keine Pflege sichergestellt werden kann.
- Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung von 0,25% auf 0,35%.
- Ab dem Jahr 2022 jährlicher Bundeszuschuss zum Ausgleichsfond der sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 1 Milliarden Euro.
- Zu nicht pflegebezogenen Inhalten siehe Neuregelungen: Krankenversicherung und Gesundheitswesen