Pflegeversicherung & Pflege
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
12/2024: Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung (PBAV)
Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025
Anhebung des Beitragssatzes
Inhalte:
- Anhebung des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung zum 01.01.2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent.
- Um die geordnete Umsetzung zu ermöglichen, wird u.a. für Renten und Versorgungsbezüge der Beitragssatz ab 01.07.2025 angehoben. Für die Monate Januar bis Juni wird die Erhöhung kumuliert (1,2 Prozentpunkte) auf den Juli-Beitrag aufgeschlagen - somit wird einmalig im Juli ein Beitrag von 4,8 Prozent fällig.
#/2024: Pflegekompetenzgesetz (PKG)
Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Vereinfachung von Abläufen und Prozessen
Referentenentwurf vom 06.09.2024
Stellungnahmen zum Referentenentwurf
Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf vom 18.12.2024
Inhalte:
- Eigenverantwortlich weitergehende Leistungen von Pflegefachpersonen.
- Pflegeberufegesetz: Pflegefachpersonen sollen heilkundliche Aufgaben ausüben dürfen.
- Die Aufgaben von Pflegefachpersonen in der Versorgung sollen in einem Projekt gemeinsam mit den Pflegeberufsorganisationen differenziert beschrieben werden
- Verstärkte Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene.
- Die Vorgaben im Bereich der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote vor Ort sollen weiterentwickelt, flexibilisiert und entbürokratisiert werden.
- Der Zugang zu Präventionsleistungen für Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege soll verbessert werden.
- Um innovative quartiernahe Wohnformen zu fördern, sollen neue Regelungen in das Vertragsrecht, das Leistungsrecht sowie in das Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung aufgenommen werden.
- Die Zusammenarbeit und der Austausch von Daten zur Versorgungssituation zwischen Pflegekassen und Kommunen sollen verbessert werden.
- Die Kommunen sollen künftig mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen erhalten.
- Regelungen im Pflegevergütungsrecht sollen schlankere Verfahren und zügigere Abschlüsse ermöglichen. Zudem sollen die Melde- und Umsetzungspflichten bei den Regelungen zur tariflichen Entlohnung mit längeren Fristen versehen und das Meldeverfahren für tarifgebundene Pflegeeinrichtungen vereinfacht werden.
#/2024: Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Einführung bundeseinheitlicher Pflegefachassistenzausbidlung mit generalistischer Ausrichtung; Aufgabenausweitung für ausgebildete Pflegefachassistenzpersonen
Inhalte:
- Einführung einer bundeseinheiltlichen Ausbildung mit generalistischer Ausrichtung, so dass der Zugang zu allen Versorungsbereichen in der Pflege ermöglicht wird.
- Pflegefachassistenzpersonen sollen auf Grundlage einer achzehn Monate dauernden Ausbildung zukünftig vermehrt Aufgaben übernehmen, die heute teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. So sollen Pflegefachpersonen entlastet werden.
- Die Ausbildung soll nach dem Modell der Finanzierung des Pflegeberufegesetzes umgesetzt werden, so soll für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen und für die Auszubildenden eine Ausbildung mit angemessener Ausbildungsvergütung ermöglicht werden.
- Die Anerkennungsregeln für ausländische Berufsqualifikationen werden bundeseinheitlich geregelt.