Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Pflegeversicherung & Pflege

Neuregelungen

Zum Download und Ausdruck:

Beschlussfassung


06/2022: Pflegebonusgesetz

Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Gesetzentwurf vom 05.04.2022

Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 28.06.2022

Inkrafttreten: Im Wesenlichen 29.06.2022

Inhalte:

  • Bereitstellung von 500 Millionen Euro für Bonuszahlungen in Krankenhäusern, in denen 2021 mehr als zehn COVID-19-Patienten länger als 48 Stunden beatmet wurden. Die individuelle Bonushöhe ist abhängig von der Gesamtzahl der Bonusberechtigten in den Krankenhäusern
  • Bereitstellung von 500 Millionen Euro für Bonuszahlungen an Altenpflegekräfte (Langzeitpflege). Hier variiert die Höhe des Bonus nach Beschäftigungsschwerpunkt.
    • Vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte erhalten bis zu 550 Euro
    • Personal, das mind. 25% in direkter Pflege/Betreuung beschäftigt ist bis zu 370 Euro
    • Azubis bis zu 330 Euro
    • sonstige Beschäftigte bis zu 190 Euro
    • Helfer im Freiwilligendienst/Freiwilligen Sozialen Jahr etwa 60 Euro
  • Konkretisierung in Bezug auf die Zahlung von Löhnen nach Tarif in der Pflege und zum Pflegeentgeltwert für Krankehäuser ohne vereinbartes Pflegebudget.

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