Pflegeversicherung & Pflege
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
06/2022: Pflegebonusgesetz
Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen
Inkrafttreten: Im Wesenlichen 29.06.2022
Inhalte:
- Bereitstellung von 500 Millionen Euro für Bonuszahlungen in Krankenhäusern, in denen 2021 mehr als zehn COVID-19-Patienten länger als 48 Stunden beatmet wurden. Die individuelle Bonushöhe ist abhängig von der Gesamtzahl der Bonusberechtigten in den Krankenhäusern
- Bereitstellung von 500 Millionen Euro für Bonuszahlungen an Altenpflegekräfte (Langzeitpflege). Hier variiert die Höhe des Bonus nach Beschäftigungsschwerpunkt.
- Vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte erhalten bis zu 550 Euro
- Personal, das mind. 25% in direkter Pflege/Betreuung beschäftigt ist bis zu 370 Euro
- Azubis bis zu 330 Euro
- sonstige Beschäftigte bis zu 190 Euro
- Helfer im Freiwilligendienst/Freiwilligen Sozialen Jahr etwa 60 Euro
- Konkretisierung in Bezug auf die Zahlung von Löhnen nach Tarif in der Pflege und zum Pflegeentgeltwert für Krankehäuser ohne vereinbartes Pflegebudget.