Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Pflegeversicherung & Pflege

Neuregelungen

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Beschlussfassung


07/2017: Pflegeberufereformgesetz

Neuordnung der Pflegeausbildung

Gesetzentwurf vom 13.01.2016 (Bundestagsdrucksache 18/7823)

Antrag der Fraktion DIE LINKE "Gute Ausbildung - gute Arbeit - gute Pflege" (Bundestagsdrucksache 18/7414)

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Integrative Pflegeausbildung - Pflegeberufe aufwerten, Fachkenntnisse erhalten (Bundestagsdrucksache 18/7880)

Stellungnahmen der Sachverständnigen vom 30.05.2016 (Ausschussdrucksache 18(14)0174)

Gesetz vom 17.07.2017

Inkrafttreten: Im Wesentlichen schrittweise ab 01.01.2018

Inhalt:

  • Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.
  • Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen.
  • Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben.
  • Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung soll überprüft werden, ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht.