Pflegeversicherung & Pflege
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
#/2023: Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG)
Anhebung der Beitragssätze; Erhöhung des Pflegegelds, der ambulanten Sachleistungsbeträge und der Leistungszuschläge zur stationären Pflege; zukünftige Anpassungen an die Preisentwicklung
Referentenentwurf vom 20.02.2023
Wesentliche Inhalte:
- Anhebung des Beitragssatzes um 0,35 %.
- Das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge werden zum 01.01.2024 um 5% erhöht.
- Die Leistungszuschläge zur stationären Pflege werden ebenfalls um 5% - 10% erhöht.
- Die Leistungsbeträge zur Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden zu einem Gemeinsamen Jahresbeitrag zusammen gelegt.
- Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Kalendertage pro Jahr.
- Die Sach- und Geldleistungen werden zum 01.01.2025 und zum 01.01.2028 an die Preisentwicklung angepasst.
- Der Zusatzbeitrag für Kinderlose wird von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte angehoben. Gleichzeitig werden die Beiträge bei mehr als 2 Kindern um jeweils 0,15 pro Kind bis zum fünften Kind reduziert. Ab dem fünften Kind bleibt die Beitragssatzentlastung bei 0,6 Prozentpunkten.
- Die Förderung von guten Arbeitsbedingungen in der Pflege soll ausgebaut werden und die Förderung bis zum Ende des Jahrzehnts mit 100 Mio.€ beibehalten werden.