Pflegeversicherung & Pflege
Neuregelungen
Zum Download und Ausdruck:
Beschlussfassung
11/2019: Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz)
Ermöglichung von Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen in der Pflege; Stärkung der Pflegekommission: Empfehlungen zu Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen
Inkrafttreten: 23.11.2019
Inhalte:
Mit dem Ziel einer Verbesserung der Entlohnung der Pflegekräfte wird es dem Arbeitsministerium ermöglicht, auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 7a AEntG) Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in der Pflegebranche für allgemeinverbindlich zu erklären.
Die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission wird gestärkt, sie spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden, falls es keine tarifvertragliche Lösung gibt.
Die Pflegekommission wird als ständiges Gremium mit einer grundsätzlich fünfjährigen Amtszeit berufen.