Sozialpolitik aktuell in Deutschland

Pflegeversicherung & Pflege

Neuregelungen

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Beschlussfassung


11/2019: Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz)

Ermöglichung von Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen in der Pflege; Stärkung der Pflegekommission: Empfehlungen zu Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen

Gesetzentwurf vom 23.09.2019

Bundestagsanhörung vom 21.06.2019: Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Einzelsachverständigen

Gesetz vom 22.11.2019

Inkrafttreten: 23.11.2019

 

Inhalte:

Mit dem Ziel einer Verbesserung der Entlohnung der Pflegekräfte wird es dem Arbeitsministerium ermöglicht, auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 7a AEntG) Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in der Pflegebranche für allgemeinverbindlich zu erklären.

Die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission wird gestärkt, sie spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden, falls es keine tarifvertragliche Lösung gibt.

Die Pflegekommission wird als ständiges Gremium mit einer grundsätzlich fünfjährigen Amtszeit berufen.


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